Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 25 (1872))

Literarische Umschau.

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weiter veräußere, als Kaufmann anzusehen sei, nicht ausgenommen
werden solle, weil eine solche allgemeine Bestimmung zu weit führe,
und weil die Hauptfälle großartiger Production aus andern
Gründen unter das Handelsrecht fallen würden. Der Producent ist
alw hiernach nicht unbedingt von der Eigenschaft eines Kaufmannes
ausgeschlossen, sondern diese Eigenschaft hängt für ihn von besonderen
Umständen ab.
Derselben, uns eutgegenstehenden, Ansicht begegnen wir auch in
sJh\ 1 des zweiten Theiles der Sammlung, dessen Herausgabe durch
die beklagte immer weiter um sich greifende Mißverwaltung des Han-
delsregisters veranlaßt worden ist. Die meisten Irrungen in der Füh-
rung desselben betreffen, nach dem Borworte, 1. die bedingte Zeichnung
der Firmen oder Procuren, 2. die Registrirung der Zweigniederlassungen
mit anderen Firmen als denen der Hauptniederlassung und ohne den
Beisatz xor procura für die zur Bertretung bestellten Personen, 3. die
Unvollständigkeit bei der Anmeldung und Eintragung von Actiengesell-
schaften, 4. die Registrirung von bloßen Erwerbsgenossenschaften und
Arbeiterbildungsvereinen, 5. die amtlichen Bekanntmachungen der Ein-
tragungen, 6. die Löschungen. Auch die in dieser Sammlung mitge-
theilten Gutachten :c. verdienen die größte Aufmerksamkeit.
Wenn aber in der Borrede S. 5 wieder beklagt wird, daß es
an einer von Amtswegen zu geschehenden Correctur der Gerichte durch
höhere Instanzen fehle, und wenn nicht nur,, wie im 1. Theile referirt
wird, die Ansicht des Handelsministeriums, sondern, wie es hier erscheint»
auch die des Justizministeriums dahin geht, daß nur aus Anrufen eines
Beteiligten ungehörige Eintragungen berichtigt und so die Uebelstände
beseitigt werden können, so vermögen wir diese Ansicht weder nach dem
Handelsgesetzbuche noch der Sache selbst als begründet anzusehen und
verweisen in dieser Beziehung aus unfern Aussatz im dritten Bande
dieses Archivs S. 164 bis 167. Nr. X. Die Redaction.
86. Ueber die Protocoüirungsfähigkeit der Acliengesell-
schäften.
Auf eine an das Präsidium des k. k. Handelsgerichts in Prag in
Nr. 3 der Volkswirthschaftlichen Blätter aus Böhmen, 1872,
II. Jahrg., gerichtete Interpellation, welche dem Gerichte die Befragung
der Handelskammer über die Anmeldungsgesuche von Banken u. s. w.
vor deren Registrirung empfahl, erging von Seiten des Gerichts-Prä-
sidiums an die Redaction der genannten Blätter folgende Eröffnung:
An die löbliche Redaction der Zeitschrift ,^Volkswirthschastliche
Blätter aus Böhmen" in Prag!
In Erledigung des Einschreitens de prüf. 19. Januar l. I.
wird die löbliche Redaction verständigt:

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