Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 25 (1872))

Entscheidungen des R.-O.-H.-G. in Handels- u. Wechselsachen. 619
gemeinem, wie nach PreußischemRecht gültigenSchieds-
vertrag (e0mxromi88nm) darstellt, der Art, daß diejenigen 3
Personen, welche aus dem in diesen „Bedingungen,, bezeichneten
Personenkreise aus dem daselbst bezeichneten Wege als Schieds-
richter bezeichnet werden, als die von beiden Contrahenten gewoll-
ten, aus dem Vertrauen beider Theile hervorgegangenen Schieds-
richter in gleicher Weise gelten, als ob dieselben im Voraus von
den Contrahenten namentlich zu Schiedsrichtern erwählt worden
wären; daß ferner im Streitfälle das so gebildete Schiedsgericht
zwar befugt ist, über seine eigene Competenz. zu entscheiden, es
indessen jedem Theile sreisteht, gegen den die Anerkennung des
Schiedsgerichts weigernden Theil bei dessen ordentlichem Richter
eine Klage dahin zu richten, daß sich derselbe der Entscheidung
des Schiedsgerichts unterwerfe; endlich daß der vertragsmäßige
Ausschluß, „aller ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel"
durchaus statthaft ist, selbstverständlich ohne wirkliche Nichtigkeiten
des Schiedsspruchs zu decken.
Urtheile des Bundesoberhandelsgerichts in Sachen Ollen-
dorfer und Halberstädter '/. Strauß vom 28. März
1871 (Entscheidungen Bd. II. S. 156), vom 4. No-
vember 1870 (Entscheidungen Bd. I. S. 91) und vom
18. April 1871 in Sachen Stahlberg Bekmann
und May (Entscheidungen Bd. II. S. 199).
Vgl. Urtheile vom 9. Mai 1871 in Sachen Tonne '/.
Nathan (Entscheidungen Bd. II. S. 271) und vom
16. Mai 1871 in Sachen Bassuno •/• Debunner u.
Co. (Entscheidungen Bd. II. S. 296).
Diesen Grundsätzen entspricht der angesochtene Bescheid. Denn
am 31. Mai 1867 hat Verklagter an die in Berlin domicilirende
Klägerin ein Schreiben folgenden Inhalts gerichtet:
„Hiermit verkaufe ich Ihnen nach allen Usancen, wie.
solche dort üblich und in den Schlußbriefen der vereideten
Mäkler enthalten sind — 1000 Ctr. Roggen —"
ferner am 13. Juli 1867 folgendes Schreiben:
„verkaufe Ihnen nach allen Bedingungm und Usancen,
wie solche in den Schlußscheinen der Berliner vereideten

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