Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 25 (1872))

456 Entscheidungen des R.-O.-H.-G. in Handels- u. Wechselsachen.
an Bestimmungen darüber zu fehlen pflegt, wie der Fracht-
anspruch sich gestaltet, falls jene Voraussetzung nicht eintreten
sollte.
Vgl. Kierulsf, Sammlung der Entscheidungen des Ober-
appellationsgerichts zu Lübeck, B. III, Pag. 317 u. 318.
Für den Fall einer für die Aus- und Rückreise stipulirten
Gesammtfracht (out and home) wird dies auch von den Beklagten
und dem Obergerichte nicht bestritten. Im vorliegenden Falle soll
der Kläger vielmehr nur deshalb zu einem Entschädigungs-
Ansprüche für die Ausreise nicht berechtigt sein, weil nach dem
Frachtverträge die ausgehenden Güter frachtfrei sein sollten, der
Kläger also auch dann, wenn er die ganze Rückladung am Be-
stimmungsorte abgeliefert hätte, nur hieraus, nicht aber aus den
geschehenen Transport der ausgehenden Güter seine Frachtfor-
derung hätte basiren können, sodaß.„Natur und Inhalt des
Frachtvertrages" der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen
hier entgegenständen.
Allein einer solchen Auslegung des vorliegenden Frachtver-
trages kann nicht beigepflichtet werden. Daß zunächst nach der
hier in Rede stehende Chartepartie die gesammte Fracht ihrem
Betrage nach von dem (ausgelieserten) Gewichte der Rückladung
abhängig gemacht ist, obwohl es sich ja hätte ereignen können,
daß es aus irgend einem Grunde zur Einnahme einer Rückladung
überhaupt nicht gekommen wäre, erscheint schon deshalb als uner-
heblich, weil die Beklagten dem Kläger eine volle Rückladung
versprochen hatten und sich daher die Höhe der Fracht unter Zu-
grundelegung der stipulirten Frachtraten auch schon nach dem
Tonnengehalte und der Tragfähigkeit des Schisses hätte sixiren
lassen. Ebenso unerheblich ist es aus dem bereits angeführten
Grunde, daß die Fracht erst nach Löschung und Ablieferung der
Rückladung zu bezahlen war. Allerdings fährt die Charte-
partie dann noch fort:
In eonsideration of the afore mentioned freight the
out ward cargo to be delivered freight free in
Hayti or any freight stipulated for the same to be
at Charteres benefit, it beeing unterstend and agreed,
that the vessels claim for freight is on the home-

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer