Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 25 (1872))

290 Großherzogthmn Baden. Art. 85, 112, 146, 229 ff.
schweigende Vereinbarung würde es dem Saldo, wenn man ihn
als neue Forderung auffassen wollte, an einem Rechtstikel
fehlen. Creizenach, im Archiv für prakt. Rechtswissenschaft
Bd. IV. S. 41. ff. 59. Annalen V. 219 Red. Note. Oberhofg.
Iahrb. n. F. XII. S. 19. Lauckhard, Rechtsfälle IV. S. 152.
Dafür aber, daß Kläger beim Uebertrag des Saldos in den
Contocorrent des K. Faller eine Abänderung des Titels ihrer
Forderung beabsichtigten, liegen keine Anhaltspunkte vor.
Die den objectiven Bestand der eingeklagten Forderung be-
treffende Einrede der Zahlung stellt sich ebenfalls als unbe-
gründet dar.
Nach der Natur des Contocorrents als einer Uebereinkunft,
durch welche Handelsleute in ein gegenseitiges dauerndes Credit-
verhältniß treten, können die landrechtlichen Bestimmungen über
die Aufrechnung von Zahlungen und über die Wettschlagung bei
derselben nicht Platz greisen. Creizenach,'a. a. O. S. 64.
In dem Contorrent kommen die Leistungen des einen und
die Gegenleistungen des andern Theils nicht als einzelne Schuld-
und Zahlungsposten, sondern als Forderungen und Gegen-
forderungen für eine bestimmte Periode in Betracht; es
werden nicht die einzelnen Forderungen durch die entsprechen-
den Beträge der Zahlungen compensirt, sondern es werden die
Forderungen (Vorschüsse) des einen und die Gegenforderungen
(Anschaffungen) des andern zusammengerechnet und der Gesammt-
betrag der beiderseitigen Forderungen — das ganze Soll und
das ganze Haben — einander gegenüber gestellt und die sich er-
gebende Differenz bildet den Saldo, welcher das Guthaben des
einen und die Schuld des andern Contrahenten darstellt. Brink-
mann, a. a. O. §. 129 III. und IV. Seite 503/4. End e-
mann, a. a. O. §. 144. III. S. 689. Creizenach, a. a. O.
S. 63. Oberhofg. Iahrb. n. F. XII. S. 20.
Die von Faller seit dem Jahr 1867 geleisteten Zahlungen
können nicht auf den Saldo vom 31. Dezember 1866 allein auf-
gerechnet werden, weil jener Saldo einen Forderungsposten im
„Soll" des Contocorrents pro 1867 bildet, ein einzelner Posten
aber nicht aus der Gesammtheit der Forderungen herausgerissen
und als durch die Gegenforderungen getilgt angesehen werden

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer