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Quellenregister.
Art. des
H.-G.-B.
569. 574,
Abs. 1.576.
. 4, Nr. 5.81
der W.-O.
21 der
W.-O.
15. 112.
114. 116.
41.86
der a. d.
W.-O.
Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.
Nach Mannheimer Ortsgebrauch werden bei Berechnung der Lade-
zeit die einfallenden Sonntage nicht gerechnet, wohl aber bei
der Ueberliegezeit, weil der Schiffer an Sonn- und Feiertagen
wie an Werktagen fährt, 359.
II. Mg. d. Wechselordnung.
Norm des Disfessionseides für Wechselunterschriften,, 227.
Haftung aus einem Accept, das unter einer Collectivbezeichnung
ertherlt ist, welche nicht als Firma zu betrachten. Bestimmung
der Verfallzeit durch „am 15. September ca."? 229.
Unbeständigkeit der verschiedenen durch Ziehung, Annahme und
Begebung eines Wechsels begründeten Obligationen. Freiwillige
und unfreiwillige Prolongation. Zeit der Protesterhebung.
Das französische Moratoriengesetz vom 13. August 1870, vis
msgor im Wechselverkehr. Petition des Aeltesten der Berliner
Kaufmannschaft um Declaration des Art. 86 der a. d. W.-O.,
232.
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