Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 22 (1871))

Quellenregister.

507

Art. des
H--G.-B.

343.
343. 346.
355. 356.

344.
344. 392.

345.
347.
347.
347.
347.
347.
347—349.
347. 350.
347. 359.

Inhalt der Erörterungen und Nachweisung der Seitenzahlen.

der Verkäufer nicht einfach den Bezug der facturirten Waare
verlangen; er muß vertragsmäßige Waare liefern und der
Käufer behält alle Einwendungen in dieser Richtung, wenn
kein weiterer Genehmigungsort vorliegt, 333.
Recht des Verkäufers zum Weiterverkauf bei Verzug des Käufers
(nach gemeinem Rechte), 489.
Die Bestimmung einer festen Zahlungszeit macht das Geschäft noch
nicht zum Fixgeschäft. Es muß deshalb nach Umlauf derselben
dem Verpflichteten eine letzte Frist gesetzt werden. — In dem
Stillschweigen des Käufers nach der Besichtigung der Waare
liegt keine Weigerung zum Empfange. — Der bedungenen
Bankrimesse stehen nach Handelsgebrauch acceptirte Wechsel eines
guten Banquiers gleich. — Bei nahem Zahlungsort dürfen nach
Handelsgebrauch unaceeptirte Wechsel nicht einfach zurückgewiefen
und damit die Nichterfüllung begründet werden; es sind dann
immer noch die Vorschriften des Art. 356 zu beobachten. —
Der Schadensberechnung ist die Größe der bedungenen Liefer-
ungen zu Grunde zu legen. — Ersatz der Auslage für Wechsel-
stempel. — Liegegeld, 335.
Der Absender erfüllt den Kauf durch richtige Abseudung der be-
stellten Waare; zur Kausgründung genügt die Bezugnahme auf
die Modalität der Absendung, z. B. Uebergabe an die Eisenbahn
zum Transport an den Käufer, 433.
1. Der Käufer hat nach Art. 344 nicht nur die Art der Ueber-
sendung zu bestimmen, sondern er tritt auch in das Verhältniß
des eigentlichen Absenders insoweit es sich um Abschluß des
Frachtvertrages und Uebergabe des Frachtgutes handelt.
2. Wenn auch nach Art. 392 der Frachtbrief me Bezeichnung
des Gutes nach Beschaffenheit, Menge und Merkzeichen enthal-
ten soll, so ist damit doch nicht unbedingt vorgeschrieben, daß
das Frachtgut stets zu signiren fei, 192.
Uebergang der Gefahr auf den Käufer nach den Bestimmungen
des a. d. H.-G.-B., 88 flg.
Untersuchung der Waare an einem andern als dem Ablieferungs-
orte schließt an sich noch nicht die thatsächliche Genehmigung
derselben ein, 4.
Zeit der Dispositionsstellung bei Cigarrenlieferungen, 6.
Die Vorschriften dieses Artikels sind auch auf Frachtgeschäfte an-
wendbar, 194.
Die Vorschrift dieses Artikels findet auch auf Käufe nach Probe
oder Muster Anwendung, 342.
Nachholung vertragsmäßiger Leistung, oder Redhibition, oder Preis-
änderung, 268.
Wenn in einem Kaufverträge der Preis der Waaren je nach
j der Qualität verschieden bestimmt ist, ist die Behauptung des
! Klägers, daß die Sache die beffere Qualität gehabt, und die
i entgegenstehende Behauptung des Verklagten nicht als exceptio
non rite adempleti contractus aufzufaffen, 436.
! 196.
| Der Käufer darf nicht wegen angeblicher Nichtübereinstimmung
I der Factura mit dem Bestellbriefe die empfangene Sendung

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