Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 22 (1871))

Sachregister.

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die empfangene Sendung unbesehen
retourniren, 345. Fälschung einer
solchen durch Durchstreichung der
Worte „xsr oowptant" in den ge-
druckten Bedingungen, 330.
Fälligkeit der einzelnen Lieferungen
s. Theillieferungen.
Färberei, s. Handelsgesellschaft.
Fälschung, s. 'Factura.
Firma, s. Aktiva.
Fixgeschäft, nicht jede für die Er-
füllung eines Vertrages verabredete
Festsetzung eines bestimmten Tages
macht den Vertrag zu einem nach
Art. 357 des H.-G.-B. zu beur-
theilenden Fixgeschäft, 431. 202.
Frachtbrief, was er zu enthalten
hat, 192. s. Verkäufer.
Frachtführer ist nicht gehalten, dem
Adressaten den Frachtbrief zu ge-
ben, um ihn zur Empfangnahme
der Waare zu verpflichten. —
Aus der Unterlassung kann des-
halb kein Einwand gegen die
Forderung von Ueberliegegeld für
verlängerte Löfchzeit abgeleitet wer-
den, 357; s. Klagverjährung, Pfand-
und Retentionsrecht.
Frachtgut, ob es stets zu signiren
fei? 192; s. Verkäufer. Uebergabe
desselben; s. Verkäufer. Haftung
der Eisenbahnverwaltung für ein
von ihr übernommenes, beim Trans-
port im Ausland zu Verlust ge-
angenes, 32. Art der Schadens-
erechnung, insbesondere Ausschluß
des Frachtauslagenersatzes hiervon,
ebend.
Frachtvertrag, Erfüllungsort des-
selben, s. Compromißvertrag, Ver-
käufer.

G.
Gant, s. Handelsgesellschaft.
Ganteröffnung, s. Handelsgesell-
schaft.
Beding, s. Kaufbedingungen.
Gefahr, Uebergang derselben auf den
Käufer, 88. Begriff des Uebergangs
der Gefahr, 90. Von welchem Zeit-
punkte an geht die Gefahr über?
94. Der unbedingte Kauf und ins-
besondere der Kauf auf Besicht oder

Probe, 99. Der alternative Kauf,
104. Der Genuskauf, 110. Das
Platz- und das Distancegeschäft, 114.
Der Einfluß der oulxu, insbesondere
der mora. auf die Tragung der Ge-
fahr, 123. Der Verkauf von frem-
den Sachen und der mehrmalige
Verkauf einer Sache, 128.
Gemeinschuldner, was zur An-
fechtung von Zahlungen uud Rechts-
geschäften desselben in Gemäßheit
des § 100 der Pr. Concursordnung
vom 8. Mai 1855 zum Nachweis
der Kenntniß des andern Contra-
henten von der Zahlungseinstellung
genügt, 446; s. Gemeinschuldner.
Genossenschaften, dem in das
Genossenschaftregister auf Grund
eines abgeänderten Statuts einge-
tragenen Genossenschafter stehen Die
Rechte und Pflichten der früheren
Genossenschaft zu, 130.
Genossenschaftsregister, s. Ge-
nossenschaften.
Gerste, f. Kauf nach Probe.
Geschäft, kaufmännisches, der Päch-
ter eines solchen darf nicht gleich-
zeitig an demselben Orte ein Con-
currenzgeschäft aus eigene Rechnung
betreiben; widrigenfalls ist er dem
Verpächter zu Schadenersatz ver-
pflichtet, 278.
Geschäft, theilbares f. Factura.
Geschäftsverbindung, bestehende,
s. Auftrag.
Geschäftsverhandlungen, siehe
Verkaufsanerbieten.
Geschäftsth eil Haber, s.Handlungs-
gehülfen.
Gesellschafter, ist derjenige, wel-
cher in das bestehende Handelsge-
schäft eines Einzelkaufmanns als
Gesellschafter eintritt, persönlich oder
mit dem Handlungsvermögen für
die vom ersteren früher contrahirten
Handlungsschulden verhaftet? und
kann bei entstehendem Concurse
über die Handelsgesellschaft der
Gläubiger, welcher früher mit dem
Einzelkaufmann contrahirt hat, sein
Recht gegen die Gesellschaftsmasse
geltend machen? 142; auf den Zu-
tritt eines solchen zu dem Geschäfte
eines Einzelkaufmanns ist der Art.
113 des a. d. H.-G.-B. nicht an-

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