18 Bezirk des H.-A.-G. zu Nürnberg. Art. 360.
Uebereinkommen abzugehen, vielmehr mußte derselbe in Rücksicht
darauf, daß ein Fixgeschäft hier nicht vorliegt, nach Art. 355 und
356 des a. d. H. G.-Bs. dem Kläger hiervon Anzeige erstatten
und ihm noch eine angemessene Frist zur Nachholung des Ver-
säumten gewähren. Daß dieses geschehen, wurde vom Beklagten
gleichfalls nicht behauptet.
Art. 360.
Die Leipziger Ostermesse gilt als Zeitpunkt der Abwicke-
lung für alle buchhändlerischen Geschäfte des vergange-
nen Jahres, insbesondere auch in Kommissionssachen.
Der Beklagte hatte von dem Kunsthändler N. in D. mit
Faktura vom 16. Juli 1864 die dort unter spezieller Angabe der
Preise verzeichneten Kunstgegenstände zugesendet erhalten.
Die Gegenstände waren nach zwei Abtheilungen ausgeschieden.
Die erstere enthielt Artikel im Nettopreise von 212 Fl.
Die in der zweiten Abtheilung und unter der Ueberschrift „in
Commission mit 25 Proc. Rabatt^ aufgeführten Artikel ent-
zifferten einen Gesammtpreis von 272 Fl. 20 Kr., ab 25 Proc.
Rabatt mit 68 Fl. 5 Kr. — 204 Fl. 15 Kr.
Die auf die zweite Abtheilung der Waare bezügliche
Bertheidigung des Beklagten, welcher die in Commission empfange-
nen Artikel auf Anregung des Klägers demselben sofort zurückge-
stellt zu haben behauptete, wurde von beiden Instanzen nicht als
begründet erachtet.
In den Gründen des handelsappellationsgerich: lichen Erkennt-
nisses vom 16. Teptember 1868 ist darüber Folgendes angeführt:
Die Leipziger Ostermesse gilt bekanntlich als der Zeitpunkt
für die Regulirung und Abwicklung der sämmtlichen buchhändle-
rischen Geschäfte des vergangenen Jahres, was auch hier an sich
unbestritten geblieben ist.
Bei Commissionsgeschäften ist demnach die für-die abge-
setzten Artikel eingegangene Baarsumme zu berichtigen, und die
nicht abgesetzten Artikel sind zu remittiren, weßhalb dem Commit-
tenten eine sogenannte Disponendenliste zu Händen gestellt wird.
Unterbleibt die Zusendung der Disponendenliste, und werden die
unverkauften Artikel nicht remittirt, so gibt der Conrmissionär