Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 22 (1871))

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Abhandlungen.

für maßgebend halten wollte. Der Moment der Absendung
ist ein ganz bestimmter, scharf begrenzter, die Waare geht
in andere Hände über, dritte Personen concurriren dabei
u. s. w."
und Seite 432:
„Also nur vollendete Absendung kann maßgebend sein,
nur die Ablieferung an die Person oder Anstalt, welche
den Transport besorgen soll."
Erweist sich nun aber die Ausscheidungstheorie als unrichtig,
so bleibt nichts anderes übrig, als daß in Ermangelung einer ab-
weichenden Vereinbarung, wohin auch der Fall zählt, daß der Ver-
käufer nicht an seinem Wohnorte, sondern an einem andern dritten
Orte, sei es, wo die Waare liegt oder an dem Wohnorte des
Käufers, oder wo sonst nach ausdrücklicher oder stillschweigender
Uebereinkunst (vergl. auch S. 98, Anm. 2)1 2 3 *) zu erfüllen d. i. zu
liefern hat, lediglich die Bestimmung des Handelsgesetzbuchs im
Distancegeschäst bei dem Genuskauf für den Zeitpunkt des Ueber-
gangs der Gefahr maßgebend sein kann. Es kann indessen selbst-
verständlich hier nicht nur die Gefahr des Untergangs, sondern
auch die der Verschlechterung gemeint sein. 2)
Selbstverständlich geht jedoch der Transport aus Gefahr des
Verkäufers, wenn die übersendete Waare, sei es als contraktwidrig,
von dem Käufer zurückgewiesen wird, wie denn überhaupt die
von dem Käufer zurückgesendete Waare auf Gefahr des Verkäufers
reist, sei es, wenn die fragliche Waare unter der Bedingung des
Besichts oder der Probe verkauft wurde und dergl.st
Geht die Waare nun aus dem Transport zu Grunde, so ist
der Verkäufer selbstverständlich gehalten zu beweisen, daß die Waare
von vertragsmäßiger Qualität war.5)

st Vgl. A -G. Magdeburg im Centralorgan, N. F., Bd. II, S. 564.
Vgl. auch Lutz, Prot., S. 640; Auerbach a. a. O., S. 50 fg.; Jheriug a. a.
O., S. 430.
2) Becker a. a. O., S. 394.
3) Lutz. Prot., S. 1379; St.-G. Frankfurt im Centralorgan, N. F.,
Bd. III, S. 360.
9 O.-A.-G. Dresden in Seufferts Archiv, Bd. III, S. 66.
5) Treitschke a. a. O., S. 305.

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