Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 22 (1871))

114

Abhandlungen.

Gefahr auf den Zeitpunkt der Zumessung bestimmten, so hatten
sie dabei nur im Auge, daß mit diesem Zumessen auch die Tra-
dition verbunden ist. *) Jedenfalls ist sicher, daß die Contrahenten
ganz nach Belieben auch bei diesen Arten von Kaufgeschäften Ver-
einbarungen treffen können, von welchem Zeitpunkte an die Ge-
fahr auf den Käufer übergehen soll. Ist z. B. ein Termin oder
eine Frist festgesetzt, an welchem oder binnen welcher die Zu-
messung an den Käufer stattsinden soll, der Käufer erscheint aber
nicht bei dem Verkäufer, befindet sich also in mora, so ist der
Verkäufer unstreitig berechtigt, die Zumessung oder Ausscheidung
in Abwesenheit des Käufers, also einseitig vorzunehmen und ist
dieselbe dann gerade so zu betrachten, als ob sie dem Käufer
gegenüber stattgefunden hättet) Mit einer solchen Ausscheidung
geht aber in Folge der vorausgegangenen Vereinbarung unstreitig
nunmehr die Gefahr ans den Käufer über, so daß also in Folge
eines casuellen Untergangs des ausgeschiedenen Kausobjekts der
Verkäufer von der Leistung befreit ist, während der Käufer gleich-
wohl den Kaufpreis zahlen muß, um so mehr, als es dann an
der bloßen Specialisirung überhaupt genügen muß und es dieser
allein bedarf, um den Uebergang der Gefahr zu bewirken.* 2 3)
§ 7.
Das Platz- und das Distancegeschäft.
1. Wir behandelten bis jetzt nur die römisch-rechtlichen Grund-
sätze, soweit sie heute noch Geltung haben (wir erinnern an die
römisch-rechtlichen Grundsätze bei der emtio ad quustum S. 101,
Anm. 2) und finden diese bei dem Specieskaufe und bei dem Platz-
geschäfte auch noch heute Anwendung. Es versteht sich dabei ganz
von selbst, daß hierbei verschiedene Combinationen eiutreten können,
aber ohne daß dies einen Einfluß auf die dargelegten Grundsätze
äußert, es bleibt also in Beziehung auf den Uebergang der Ge-
fahr ganz einerlei, ob es sich bei dem bedingten oder alternativen
Kauf um einen Species- oder um einen Genuskauf handelt.
Wohl aber hat es einen Einfluß auf die Grundsätze über die
') Vgl. Regelsberger, S. 192 sg.
2) fr. 5, fr. 17 de peric. et comm. 18, 6; Glück <X. a. O., S. 181;
Reatz a. a. O., S. 371 fg.; Fuchs a. a. O., S. 399.
3) Becker a. a. £>., S. 382.

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer