Full text: Archiv für Theorie und Praxis des allgemeinen deutschen Handelsrechts (Bd. 22 (1871))

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Abhandlungen.

noch hervorheben, daß dann, wenn der Verkäufer den Besicht hin-
dert, er in Folge dessen nun auch fortwährend die Gefahr trägt,
einerlei, ob die Frist herum ist oder nichts) Es entspricht dies
durchaus den Bestimmungen des H.-G.-Bs. Es kommt hierbei
gar nicht einmal daraus an, ob der Käufer sich mit seiner Besich-
tigung und Erklärung in mora befand und der Verkäufer diesen
morosen Käufer nunmehr an der Besichtigung hindert.2) Nach
dem H.-G.-B. ist der Verkäufer übrigens durchaus berechtigt, diese
Besichtigung seitens des morosen Käufers zu verweigern, da im
Falle der mora der Verkäufer selbst gar nicht mehr an das Kauf-
geschäft gebunden ist.
Schließlich ist noch zu bemerken, daß im Handel nicht blos
die Ausdrücke „auf Besicht", „aus Probe" Vorkommen, sondern
noch andere, wie „auf Nachstechen", ,,auf Nachziehen." Dagegen
hat die Formel „wie zu besehen" eine durchaus andere Bedeu-
tung.-^)

§ 5.
Der alternative Kauf.
Die alternative Obligation ähnelt einerseits der bedingten
Obligation (vgl. S. 100 Note 3), andererseits der auf ein germs
gerichteten Obligation, und zwar selbst dann, wenn das Wahlrecht
sich nur aus zwei oder mehr species bezieht, indem man vor
Ausübung des Wahlrechts von keiner species sagen kann, sie sei
die res debita, da ja eben so gut die andere in der Obliga-
tion befangene gegeben bez. verlangt werden kann. 4) Indessen
existirt eine alternative Obligation immer nur dann, wenn es
wirklich in der Wahl des Verkäufers und bez. des Käufers steht,
die Auswahl zwischen mehreren an sich verschiedenen Objecten be-
hufs Erfüllung seiner vertragsmäßigen Verbindlichkeit, d. i. der
Lieferung des Kausobjects, zu treffen, dagegen ist dann keine alter-
native Verbindlichkeit vorhanden, wenn der Verkäufer erklärt, daß

') fr. 4 pr. de peric. 18, 6.
2) fr. 17 de peric. 18, 6. Vgl. Heise u. Cropp a. a. O., S. 200.
3) Vgl. Fitting im Archiv für civ. Praxis. S. 258 u. 259.
*) Fuchs im civ. Archiv, Bd. XXXIV, S. 235.

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