Full text: Archiv für Freunde der Philosophie des Rechts und der positiven Jurisprudenz (Bd. 1, St. 1 (1805))

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brecherishe Mann; so liese sich diese Behaup-
tung zwar aus politischen Gründen, deren der
Verf. auch anführt, vertheidigen; nur steht
ihr die Nov. rz4- ^aP- 10* entgegen. Hier
wird grade das Umgekehrte Verordnung. —
Im übrigen ist dies Cap. gut und vollständig ab-
gehandelt worden.] §. 230 — 234. von der
vielfachen Ehe. [Dass zur Bigamie, als
vollbrachtes Verbrechen, vollkornmner Bei-
schlaf erfodert werde, darin stimmt Rec.
dem Verf. hey.] Drittes Kapitel. Von der
Verletzung des Vermögens Andrer
durch boshafte oder muth willige
Beschädigung. §. 235. 236. [Zu unvoll-
ständig.] Viertes Kapitel. Von den Ver-
brechen wider das Eigenthum And-
rer durch Entwendung. [Nach Rec«
Ueberzeugung ist dies Kapitel von Hrn. S. das
gründlichste und ausführlichste des ganzen.
Werkes, und mit einem Fleiss ausgearbeitet
worden, der sehr häufig nichts mehr zu wün-
schen übrig lässt. So gerne Rec. übrigens
auch eine ausführliche Anzeige von dem In-
halte desselben geben mochte; so verbietet es
ihm hier doch der Raum.] §. 237 — 292. von
dem Verbrechen der Entwendung
im allgemeinen. Des Verf. Definition
von Entwendung lautet so: Wer eine be-
wegliche Sache ein es Andern auf
rechtswidrige Art, und in der Ab-

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