Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 2 (1804))

( 271 )
Für das Aushangen und Wiederabnehmen
dem Diener ....... 24 „
Wenn zu Einforderung dieser Gebühren der
Diener gesandt wird für den Gang 2 ßl.
Pro termino liquidationis et convocationis
1 Rthlr. 4 ßl. die wie gewöhnlich vertheilt werden.
Für einen jeden liquidirten Posten der Liquidak
bis zu 20 Rthlr. herab . » « « 12 ßl.
von 20 bis io Rthlr. herab . . 8 „
und unter io Rkhlr ..... 4 „
welche Gebühr in eben dem Verhältnis wie die
Terminsgebühr vertheilet wird.
Für den Präclusivabschied:
Judex ..... i Rthlr.
Actuar für die Ausfertigung «ob sigillo 4 ßl.
Pro publicatione des PracluflvabschiedeS in Concurs«
und andern Fallen, wird die ordinaire Terminsge«
bühr besonders bezahlt.
Prö lermino zu Beeidigung eines oder meh«
rerer Zeugen 1 Rthlr. 4 ßl., welche Gebühr wie
gewöhnlich vertheilet wird.
Für die Abhörüng eines jeden Zeugen 16 ßl.,
welche Gebühr in eben dem Verhältnis verkheiit
wird.

Für

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