Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 2 (1804))

6.1. Ueber die besondern Rechte einzelner Mecklenburgischer Städte

189

\ „

I.
Ueber
die besonder« Rechte einzelner Mecklen-
burgischen Städte.
(Fortsetzung.)

^X/^einem im ersten Theil dieses Archivs, S- 222.
gegebenen Versprechen zufolge liefere ich jetzt auch
das Reglement für die Stadt P l au. Die grosse
Aehnlichkeit, welche dies in neuern Zeiten abgefaöte
Reglement mit dem der Stadt Grevismühlen
hat, läst mich vermuthen, daß die meisten so ziem-
lich cinerley Zuschnitt haben werden. Hoffentlich
wird der Abdruck dieser beyden Stücke eine Veran-
lassung geben, daß mehrere derselben allgemein
bekannt werden, und zugleich die Geschichte ihrer
Entstehung, so weit sie ein Interesse hak, nachge-
holet werde.

I. C. Eschenbach.

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