Volltext: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 2 (1804))

( *6o )
unumwundene wahrscheinliche Geständnis des In«
quisiten.
L. i. 4. 6. pr. D. de conf.
L. un. C-eod.
Cap. 1. 2. X. eod.
C. c. C. art. 17. Zl. 46. 47. 5Z. 60.
Carpzow quacst. 126. N. 1. 2.
de BopHMER in med. ad C. C. C. ad art. 22.
§- *•
VonQuisiorp Grundsähe des peinl. Rechte,
2. Th. §. 630.
Koc« in inst. iur. crim. §. 8*5-
Leysf.k spcc. 598. »«ed. 12. spec. 638.
med. 8-
Kleins Gnmdsäße des peinl.Rechts. §.roz.
Ce. Jac. Fried. Meister in princ. iur. crifn.
$.412. '
Nach der Vorschrift der Reichs - Hals - Gerichts-
Ordnung , deren gesetzliches Ansehen in den Meck«
lenburgischen Landen «»bezweifelt ist, soll dem
Geständnisse sogar in der Urgicht getrauet und ge«
glaubet werden, wenn darin Nebenumstände vor-
kommen, die kein Unschuldiger also sagen und wissen
konnte.
C. C. C. art. 60.

Inquisit

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