Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 4 (1818))

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den Eindrücken zugänglicher sind, als andere. Ja
wir wollen es nicht leugnen, daß eS dem guten Geiste,
der die Regierungen Deutschlands belebte, dem
lebendigen Srnn für Gerechtigkeit, der die Fürsten
auszeichnete und es zu jenen Collrsionen nicht
kommen lies, mehr noch, als der Erhebung zu
einer ungewöhnlichen Kraft und Selbstverleug-
nu"g zuzufchreiben ist, wenn wir feine Beispiele
anzuführen wissen, in denen die Richter die
Fen rprobe einer solchen Collision nicht bestanden
hätten.
In der Schwäche des Menschen selbst liegt
der Grund, der es verzeihlich macht, daß
die Menge in der Hoffnung auf das Außerordent-
liche im innern Menschen ihre Beruhigung allge-
mein nicht sinden wird. In der Schwäche de-
Meuschen liegt der wichtigste Grlrnd, der es zur
Sicheruug der Rechtspflege erfordert, dem rich-
terllchen Amte Durch Immobilität der Richterstel-
len eirre gesetzliche Unabhängigkeit zu geben *).
Da-

*) Renß Staats r Canzlei. Th. 19. S. 243. —
Unker den altern Gesetzgebungen hat die fran-
zösische diesen Grundsatz am lautesten ausgespro-
chen. M. s. deutsches Museum 178». Band ll»
S. 158.

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