Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 4 (1818))

9.1. Des Herrn Criminalraths von Santen Versuch, die Größe der Criminal-Verbrechen und deren Strafe nach sicheren Verhältnissen zu bestimmen

( 367 >

I.
Versuch, die Größe der Criminat-Verbrechen
und das Strafmaaß in jedem Falle nach
einem sicheren Verhältniß zu bestimmen,
von Johann Joachim Christian von
Santen, Großherzogl. Mecklenburgischen
Criminalrath in Bützow» (Rostock,
i8r6. 8.)
Die Vergleichung mehrerer nach bestimmten
positiven Criminalgeftßen ausgesprochenen Straf-
erkenntnisse unter sich Und mit den ihnen zum
Grunde liegenden Fällen, giebt demjenigen, der
ein festes Princip der Anwendung der Gesetze
aufgegebene Fälle darin aufzufinden bemühet ist,
kein anderes Resultat, als daß diese Mühe ver-
gebens sey, und daß nur Willkühr des, nach
besonderen Umständen, Ansichten, Naturell und
Launen bald zur Härte, bald zur Milde geneig-
ten Richters, das Maaß der Verschuldung und
der Strafe ausspreche. Bei der hieraus entste-
henden inneren Verschiedenheit der Criminal-
rechtS-

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