Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 4 (1818))

< L" )

überlassen,. immaaßen auß dem Innhalt jetzt
ge. achten ln8c,uuenci Pacis mit mehre!« zu vers
nehlnen, darauf höchstgenankte Ihr. Kömgl.
Ma-est. Hn. Schering Rosenhahn, der Reiche
Schweden Rgth, Cantzley Rath, Ober Statthal-
tern zu Stockholm, Freyherrn zu Zkalaburg,
Herr;» zu Topp-i, Engelholm und Hagen; Herrn
Borgst Oxenjtterna, Grasen zu Korstholm und
Wasa, Freyherm zu Morby, Herrn zu Lindholm
lind Roftrsberg, Präsidenten des Köuigt. Höch-
sten Tribunals in Wißmar;, und Herrn David
Mevium, »ßo gedachten König!. Ober-GerichtS-
Vice - Präsidenten, zu Commissarien verordnet,
der Sradt Privtlegia sich vorzeigen zu lassen,
dieselben durchzusehen und also, daß sie an
Höchstgemeldte % K. M. zur Confirmation
könren eingesandc werden, zu adjoustiren und die
Huldigung aufzunehmen, dieselbe solcher Königl.
Commission zu folge die Ccpeyl. übergebene
und hernach mit den Originalien collakionirte
Privilegia erfordert, empfangen, durchgefehen,
aber befunden, wie deren etliche einer Evklahr
rurig und guten Verfassung bedürfftig, zumahlen
wie es mit der Stadt durch das Krieges - We-
sen, und hernach bei dem Friedens-Schluß sich
merckl. geändert, also dero jetzigem . Zustande
solche Privilegia billig zu arremperiren, dem-
nach mit, Herren Bürgermeister und Raht vor-
bemetdrer Stadt hierüber, in Eommunieation
sich eingelassen, und mittelste Verleyhmrg Göttl.
G aee ugd angewandoek - sieißiger Bemühung,
was folget zu Bestätig- und Erklähruug der
Staor

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer