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stanz auch die? Hospital 5 Güter in ContractS-
fällen. *)
z) Rücksichtlich des materiellen Umfangs -war
das Tribunal nicht nur in bloßen Ciml, sondern
auch Consistorial 1 und zum Theil Poli zei - und
Regimenrssachen competent. Nur in den Fällen,
wo die Proceffe Alimem? Sachen, alte und neue
Gebäude, Wasserlauf, heimliche Gemächer oder
was sonst zum Schaden und Deformität der Sradt
gereichen kann, betreffen, ist die Appellationsr
Pefugniß, soweit es den Magistrat in Wismar be-
trifft, durch den AppellationS - Receß vom ra.
December 1581 **) beschränkt. Auch versteht eL
sich von selbst, daß die Appellations - Summe
vorhanden ftyn muß, ***) um für das Recht--
miuel der Berufung die Competenz zu begrün-
den. ****) In Criminalr Sachen findet gleich-
*) Vermöge besonderer Bestimmung des RestiptS
vom 18. April »8lo.
**) §. i. — f. unten. — auch HuldigungS i. Receß
von 1653. K. 7.
***) 200 Rthlr. — bei Sachen armer Leute
nach Gestalt und Erheblichkeit der
25 Achlr. — Tribunals - Ordnung ?. II' Hr. r.
K. 9. 10, — Rach dem Appellations-Receß von
*58*. war Summa appellabilis für die Stadt
Wismar 50 Gulden.
#**) Das: in allen Fallen, wo Appellation nicht
stau findet, Querel zulässig ist, leidet in Wisma-
riensjbus feinen Zweifel, nur die Querelen,
näm-