Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 1 (1803))

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Begriffe und daraus entstandener Has gegen den
Winterhof, der durch den Wortwechsel im Hohen-
Bruche von neuem rege, oder wol gar vergröffert
ward, ihn zur Begehung dieses Todtschlages ver-
leitet haben. Recht sehr wäre es daher zu wünschen
gewesen, daß daö Gericht den Bericht der beyden
zu Jnquisiten gegangenen Prediger erfordert, und zu
den Acten gebracht hatte, daß auch der Gerichts-
diener selbst wäre vernommen, und darüber eine
aufklärende Regjstratu zu den Acten gebracht worden,
ob und was in den, vom Jnquisiten angezeiqten,
Büchern, sich unter der, dorten nicht ganz unbekann-
ten, Hand des Erschlagenen geschrieben finde.
20. Eben so wenig ergeben die andern vom
Jnquisiten angegebenen Umstände, von welchen der
begangeneTodtschlag soll begleitet gewesen seyn, daß
derselbe eine wahre Nothwehr für sich anzuführen
befugt sey. Wollte man auch annehmen, daß die
angeblich vom Winterhof ausgestossenen Drohungen
einen so starken Eindruck bey ihm gemacht hätten,
daß er sich in einer wirklichen Todesgefahr zu seyn
geglaubt habe, welches er behauptet, indem er sagt:
da ich besorgte von ihm erschlagen zu werden,
erschlug ich ihn;
so ist es doch nicht zu verkennen, daß ihm noch mehr
als

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