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einer und derselben Sache in Prioritaterkenntnissen
zugleich, jeder loco competente, lociret werden,
welches in Rücksicht der hypothekarischen Gläubiger
nicht geschehen könnte, wenn der Grundsah: daß
das Pfandrecht durch die Adjudication getilgct fey,
anzunehmen wäre. Extra cafiim concurfus
ober bleiben die jurs dominii et hypothecae zweyer
Personen an die nämliche Sache, auch die eingetre-
tener Adjudication sehr wohl mit einander vereinbar-
lich. Aus dem Gegentheile würde der unrichtige
Saß folgen, daß niemand auf seine eigenthümlichs
Sache mit Effect eine Hypothek constituiren könne.
Der Dominos, oder der in dessen Stelle tretende
Adjudicatarius kann ohne Rücksicht auf die Hypo-
thek alle Eigenthumörechte eperciren, und creditor
hypothecarius verlieret dabey nichts, so lange keine
Handlung vorgenommen wird, aus welcher eine Re-
mission seines Rechtes gesetzlich gefolgert werden
darf. Ohnehin geschiehet die Adjudication bekannt-
lich ja nur pro quantitate debiti, und es bleibt also
selbst in dem zuerst angenommenen Falle, des über
die adjudicirke Sache ausbrechenden Concurses, das
«twanige Lurplus den hypothekarischen Gläubigern
übrig.
ad III.)