Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 1 (1803))

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Sie will also, daß ein Arzt, dem entweder Unfleiß
oder Unkunst als Schuld angerechnet werden
kann, scharf gestraft werde.
Dem Doctor W... siel Inhalts der Akten, des
elogii medici derObducenken, und des Medicinischen
FacultatS-Erachtenssowohl Unflciß als Unkunst
zur Last, und die Abwesenheit des doli konnte ihm
gar nicht zu statten kommen, weil ein vorsehlicheS
Verbrechen nicht zur Frage stand.
In diesen Rücksichten erkannte dieJustiz-Canzley
zu Rostock, nachdem Doctor W... bereits den
izten August i8°o vom Accouchement sufpendirt
war, auf sechsmonatlichen Vestungs - Arrest und
Erstattung sämmtlicher Untersuchungö. Kosten.
Doctor W... hat gegen dies Erkenntnis dar
Rechtsmittel der weitern Vertheidigung ergriffen.
. In der Folge soll von dem Ausgange der Verhand.
lungen in diesem Archive Rechenschaft gegeben
werden.

Beyde so eben erzählte Rechtsfalle geben einen
deutlichen Beweis, welchen wichtigen Einflus die
Fehler des Unterrichters auf die Entscheidung Habens
In beyden ist die Untersuchung von den Stadt-
Gerichten

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