Full text: Archiv für die Rechtsgelahrtheit in dem Großherzogthum Mecklenburg (Bd. 1 (1803))

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auch an dem Scheitelknochen der linken Seite und
demHinterhauptöknochen wahrgenommen. Nachdem
nun jenes abgebrochene Stück des ersten Scheitel-
Knochens zurückgebogen, und die Blutdecke vom
Gehirn separirt worden war, so fand sich, daß der
grdste Theil der Hirnsubstanz mangelte, so daß
vhngefähr nur ein Drittel der sonst gewöhnlichen
Massa cerebri vorhanden war. Ungefähr einen viertel
Zoll von dieser grossen Wunde ergaben sich mehrere
Jncisionen oer mitBlut unterlaufenen Hautbedeckung
des linken Ossis bregmatis, die den Knochen selbst
aber nicht verletzt hatten. Uebrigens waren sammt-
liche ossa cranii über einander geschoben, das Os
occipitis ganz eingedrückt und der Kopf hatte ein
ungewöhnlich verschrobenes Ansehen.
4. Die Viscera abdominis waren sammtlich
natürlich und mit vielem Fette bewachsen, die
Gedärme voll Meconium, die Gallenblase angefüllt
und die Urinblase leer.
b. In Ansehung der Mutter
fand sich der Körper, besonders die äussern Geburks«
theile in der höchsten Fäulnis, der Unterleib bis zum
Zerplatzen ausgedehnt, grün und blau angelaufen,
und die untern Theile mit einer Menge entsetzlich
stinkenden Blutes belegt. Nachdem dieses wegge-
räumt

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