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ders feine Dchuhzeugs-Diebstähle bestätigen dies —
Seine Entwendungen folgen auch nicht in engge-
schlossener Kette auf einander, sondern fast immer
vergeht zwischen der einen und der andern eine ge-
raume Zeit, -r Keinen bedeutenden Diebstahl hat er
allein vollführt, oder auch nur den hauptsächlichsten
Antheil daran gehabt. Diesen hat er anderen geüb-
teren Dieben überlasten, und sich selbst mit der un-
tergeordneten Rolle des blossen Gehülfen begnügt.
So bey den Diebstählen zu Zepelin-Wulffshagen,
zu Viecheln, zu Serrahn, zu Krakow, zu Reknih,
zu Wahren, zu Rühn, zu Güstrow, zu Rostock, zu
Dargun, zu Tessin, zu Malchin, zu Stavenha-
gen.*)
So einen reichhaltigen Stoff zur Vertheibigung
desJncsuisiten Schulz die eben gelieferte biopraphische
Skizze auch schon darbietet: so entwickeln sich dar-
aus doch noch bey weitem nicht alle Gründe, welche
im vorliegenden Fall auf die Strafbestimmung mil-
dernd einwirken müssen.
Es
*) Warum mischt der Herr Verfasser doch in diesen
ersten, seiner Bestimmung nach, rein historischen
Thcil, schon so oft und viel Reflexionen ein? die
scheinen mir nicht hiehcr zu gehören.
d. H.