Full text: Archiv für das preußische Handels- und Wechsel-Recht (Bd. 1, H. 3 (1846))

5.6. Rechtssprüche über die Frage: Ob Angelder, welche auf Lieferungsgeschäfte über ausländische Eisenbahnpapiere gezahlt worden, zurückgefordert werden können?

VI. Rechtssprüche über die Frage:
Ob Angelder, welche auf Lieferungsgeschäfte über auslän-
dische Eisenbahnpapiere gezahlt worden, zurückgefordert
werden können?
Mit einem Nachworte des Herausgebers.
A. In dem Hefte 2 S. 82 «eg. dieser Zeitschrift sind über die
vorliegende Frage mehrere von einander abweichende Entschei-
dungen mitgetheilt worden, und unter andern zwei Urtel des
Stadtgerichts zu Berlin vom 5. Oct. und 12. Oct. 1844, in
denen enlgegengesetzt erkannt worden. Von diesen beiden Rechts-
sachen ist die S. 8) il>id. erwähnte, in welcher der Verklagte zur
Rückzahlung des erhaltenen Angeldes verurtheilt worben, in die
Appellatisns- und Nichtigkeits-Instanz gediehen, und in Beiden
die Entscheidung des ersten Richters aufrecht erhalten worden,
wie die nachfolgenden, von dem Herrn Iustizrathe Martins II.
zu Berlin dem Herausgeber mitgetheiltcn, Urtel ergeben.
Der Appellations-Senat des Kammer-Gerichts bestätigte das
Urtel erster Instanz am 9. April 1845, aus folgenden Gründen:
Die Kaufleute 51. et 51. erkannten in einem Reverse vom 30. Mai
1844 an, laut mündlicher Verabredung versprochen zu haben, dem Klä,
ger 10,000 Gulden der prosectirten Rheinschanz -Beybacher Eisenbahn-
Aktien zum Course von 117$ zu liefern, unv sie machten sich anheischig,
die Lieferung 8 Tage nach dem Erscheinen der Aktien zu effektniren.
Kläger zahlte 885 Rthlr. 8 Sgr. 6 Pf. Angelv, dessen Rückgabe er
nebst Zinsen seit dem 1. Juli 44 fordert, weil Verklagter ihm die
Aktien, welche schon vier Wochen vor Anstellung der Klage erschienen
wären, nicht geliefert und ihn dadurch zum Rücktritt vom Vertrage
berechtigt hätten, ferner, weil der ganze Vertrag als über ausländische
Aktien geschlossen, in Gemäßheit deS Gesetzes vom 13. Mai 1840, un-
gültig sei.
Verklagte beantragen die Abweisung des Klägers. Sie sind der
Meinung daß in Folge deS genannten Gesetzes und dem richtigen Lie-

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