5.31.
Staatsschuldscheine statt baaren Geldes bei Darlehnen
5.32.
Verpflichtung zur Präsentation der Wechsel Behufs Acceptation nach Danziger Wechselrecht
Rechtssprüche des Geheimen Ober-Tribunal-. 85
.M) Staatsschuldscheine statt baaren Geldes bei
Darlehnen.
H. hatte gegen B. ein Mandat wegen einer Forderung von
3000 Thlr. cxtrahirt, welche der Letztere, laut ausgestellten gericht-
lichen Schuld-Dokuments alö Darlchn verschuldete. B. verlangte
die Aufhebung deö Mandats, weil er nicht baar Geld, sondern
Staatsschuldschcinc erhalten, welche jedoch damals, am 30. Juni
1845, nur den Cours von 99 g Pro;, gehabt, weshalb er auch nur
Staatöschuldschcine nach dem Nominalwerthe zurückzugeben brauche.
Kläger bestritt dieRcchtSgültigkeit der Einrede und behauptete, daß
zur Zeit des Darlehns die allerdings gegebenen Staatsschuldscheine
zu 100J Pro;. Brief, wenngleich nur zu 99Z Geld gestanden hät-
ten. Beide frühem Richter haben das Mandat für vollstreckbar
erklärt.
Die vom Verklagten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde ist vom
Geheimen Ober-Tribunal am 3. September 1847 verworfen
worden.
Die den §. 793. Ä. N. I. II. nbänderndc Deklaration vom
4. April 1811 verbiete nur. die daselbst erwähnten Papiere, in sofern
sic für den vollen Nennwert!) nicht anSgegeben werden können, bei Dar
Ichnen statt baaren Geldes in Zahlung z» geben und sich die Rückzach
lung in baarem Gelbe nach dem Nominalwerthe aiiSziibedingen. Hier-
aus aber folge, daß solche Papiere, welche sich zu ihrem vollen Nenn
wcrthe anbriiigcii ließen, allerdings statt baaren Geldes hingegeben
werden könnten; und daß in diesem ^allc die Rückzahlung in baarem
Gelbe nach ihrem Nominalwerthe vorbcdungc» lind gefordert werden
dürfe, gleichviel ob die in dergleichen Papieren erfolgte Berichtigung der
Valuta an sich aus der Schuldverschreibung über daö kontrahirte Dar-
lehn erhelle, oder darin nicht ausdrücklich erwähnt sei.
(RechtSfälle deS Grh. Ob. Trib Bd.II. S. IW.)
33) Verpflichtung zur Präsentation der Wechsel
Behufs Acccptation nach Danziger Wechselrecht.
Der Kaufmann I. zu Dan;ig hat an die Ordre deö Kaufmanns
L. daselbst zwei Wechsel, zahlbar ;wri Monate nach dato auf b. L.
in Altena gezogen. Durch Indossamente in andere Hände gelangt,