Full text: Archiv für das preußische Handels- und Wechsel-Recht (Bd. 2, H. 1 (1848))

Seite.
wrlchcr von dem Auftraggeber auch nur stillschweigend
genehmigt wird, behalt rechtsverbindliche Kraft ... 02
22) Bei dem Prangen eines Schiffs ist nur der dadurch an
dem Fahrzeuge selbst und den Schiffögcräthschaften nicht
aber zugleich der an der Ladung entstandene Schaden zur
großen Haverie zu rechnen.68
23) Die Rückforderung der für die Abtretung eines Schluß-
zettelv gezahlten Valuta ist auch bei nicht schriftlich ge-
schlossenem Vertrage ausgeschlossen, sobald sie nach Ab-
lauf der im Schlußzcttcl zur Geltendmachung der Rechte
bcstiinintcn scchdwöchentlichcn Frist verlangt wird. . . 70
24) Rechtliche Folgen dcö Acceptes eines Richtwcchsclfähigcn. 71
25) Außergerichtlicher Verkauf ciiicö Pfandes.72
20) Hat der Käufer die mit eine,» in die Augen fallenden Feh-
ler behaftete Waare von dem abwescnbe» Verkäufer bloö
durch einen Fuhrmann abholen lassen, so kann ihm, wenn er
wegen jencS Fehlers Gewährleistung fordert, nicht ent-
gegengesetzt werde», daß der Fehler nicht bereits bei der
Uebergabe derWaare au den Fuhrmanngcrügtworden sei. 70
27) Eideolcistiing durch den Disponenten einer Handlung. . 78
28- Bcstimniuiig der Zahluugözcit bei kaufmännischen An-
weisungen.HO
20) Der Einwand, daß der auf einem trockenen Wechsel be-
findliche Gcnchmigungö-Aermcrk von dem Aussteller >»
blanco ausgestellt und ohne feine Genehmigung auögrfüllt
worden sei, ist im Wcchselprozcssc nicht statthaft . ' . . 81
30) Die, im Falle der verweigerten Acceptarion einer Tratte
wegen Mangels dcS AdviS oder fehlender Rimesse, zur
Begründung der Forderung auf SicherheikSbestellung
erforderliche Vorzeigung deö Protests, ist an die Vor-
schriften über Protest-Vcrscndlliig nicht gebunden. . . 83
31) Staatöschuldschcine statt baarcn Geldes bei Darlchnen. 85
32) Verpflichtung zur Präsentation der Wechsel Behufs Ae-
ccptation nach Danzigcr Wechstlrecht.85
D. Abhandlungen
I. Die in der landrcchtlichcn Wechselordnung enthaltenen Vor-
schriften über die Berücksichtigung der jüdischen Feiertage
und deö Sabbathö bei Präsentation der Wechsel sind auf-

gehoben .88
II. Bciucrkungen zu dem Entwürfe der Wechsel-Ordnung für
die Preußischen Staaten.90
III. Bemerkungen über das Gesetz wegen Errichtung von Han-
delsgerichten vom 3. April 1847 . . . . . . . .124

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