Full text: Archiv für das preußische Handels- und Wechsel-Recht (Bd. 1, H. 2 (1845))

5.3. Mehrere Rechtssprüche über die Frage, ob Angelder, welche auf ein Lieferungsgeschäft über ausländische Eisenbahnpapiere gezahlt worden, zurückgefordert werden können?

III. Mehrere «echt-fprüche über die Krage:
ob Angelder, welche auf ein LieferungSgeschäst über aus-
ländische Eisenbahnpapiere gezahlt worden, zurückgefordert
werden können?

Vorbemerkung.
In den nachfolgenden beiden ersten Urteln, deren Mitthei-
lung der Herausgeber dem Herrn Justizrathe Martins II.
zu Berlin verdankt, hat daS dortige Stadtgericht die aufgewor-
fene Frage einmal verneinend, sodann bejahend entschie-
den. DaS erste Urtel ist am 5. Oktbr. 1844, das zweite am
12. Oktbr. 1844, mithin nur sieben Tage später, von dersel-
ben Deputation erlassen worden. Der Grund dieser Divergenz
ist darin zu finden, daß von den drei Richtern, welche die Ent-
scheidungen gefällt, nur zwei an beiden Urteln Thetl genommen
haben, der dritte Richter aber ein anderer war.
DaS Stadtgericht in BreSlau hat bisher gleichmäßige PrariS
befolgt, indem eS in allen Fällen den Kläger abgewiesen hat. Die
Deputation deS zweiten Senates dcö dortigen Oberlandesgerichts
fand in dem hier mitgetheilten dritten Rechtsfalle die Frage so
zweifelhaft, daß sie die Entscheidung nach der mündlichen Ver-
Handlung auSsetztc und ein schriftliches Votiren fämmtlicher Mit-
glieder veranlaßt. DaS Urtel ist demnächst dem Bernehmen
nach mit drei gegen zwei Stimmen konkludirtworden.
Der Herausgeber hat feine eigne Ansicht in der im Abschn. I).
sub I. folgenden Abhandlung ausgesprochen; er theilt daher die
Urtel ohne alle Bemerkungen mit.
Erster Rechtsfall.
Gründe deS Urtels deS Stadtgerichts zu Berlin vom 5. Oktbr.
1844 für die Abweisung deS Klägers:

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