Full text: Archiv für das preußische Handels- und Wechsel-Recht (Bd. 1, H. 2 (1845))

7. E. Kritische Anzeigen

7.1. 1) Oppert, G. F. Flüchtige Betrachtungen über den sogenannten Aktienschwindel und das Gesetz vom 24. Mai 1844 2) L. Die Preußischen Eisenbahn-Unternehmungen und die Verordnung vom 24. Mai 1844 3) G. M. Klettke. Ueber Eisenbahn-Aktien, deren Verkehr und das Gesetz vom 24. Mai 1844

E, Kritische Anzeigen.
i) Flüchtig« Betrachtungen über den sogenannten Aktienschwindek
und daS bezügliche Gesetz vom 84. Mai 1844 von G. Ferdi-
nand Oppert- Berlin, 1844. Juliu» Springer.
8) Die Preußische» Eisenbahn-Unternehmungen und die Allerhöchste
Verordnung vom 84. Mai 1844 von L_ Berlin, 1844.
EnSlln'sche Buchhandlung.
3) lieber Eisenbahn. Aktien, deren Verkehr und daS Gesetz vom 84.
Mai 1844, so wie Einiges über G. Ferdinand Oppert's flüchtige
Betrachtungen über den sogenannten Aktienschwkndel, von G. M.
Kletke. Berlin, 1844. Stuhr'sche Buchhandlung.
Nach der Note S. Z8 beabsichtigte ick auf eine tiefere Erörw-
rung des in den vorstehenden Brochüren behandelten GegKiftnn-
ves etnzugehen. Indessen haben sich seitdem die durch die Bet-
ordnung vom 24. Mai 1844 hervorgerufenen Verhältnisse in dem
Aktien - und Geldverkehr dergestalt ausgeglichen, daß die ta die-
sen Brochüren beregten Fragen den größten Theil ihres Interesses
verloren haben. Ich begnüge mich daher auf wenige Andeu-
tungen.
Wer als ,lnbethei«igter Zuschauer die Gestalt»mg des Verkehrs
in den Eisenbahn-Aktien seit Anfänge deS Jahres 1844 bis zum
Erlasse deS Gesetzes vom 24. Mai 1844 beobachtet hat, der nrii9
die in der ersten Brochüre versuchte Darstellung, akS sei tarirt
nur eine Wiederholung der seit dem Jahre 1806 häufig eingette-
tenen Zustände zu finden, schwerlich theilen können. Eben so
wenig wird der, welcher daS Gesetz nicht gänzlich mißverstanden
hat, daS schmerzliche Gefühl deS Bcrf. cheilen (6. 8): „daß ent-
ehrende Strafe,! über Handlungen, welche an und für sich nichts
Straffälliges darbteten, verhängt werden, die leicht den redli-
chen Kauftnann, wie de,t gewissenhaften Mäkler treffen können,
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