Inländische Gesetzgebung.
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Preußen, für die ganze Zukunft entscheidend ist, den Kampf der
Manufaktur und Fabriken gegen den Ackerbau. In dem Perie-
selungSgesetze, über das die Ausschüsse der Provinzialstände vor
zwei Jahren berathen haben, hat das Ackerbauintereffe wieder den
Steg davon getragen: kein Wunder! Sind in unseren Provin-
zial-Landtagen doch die Ackerintcreffen dreimal stärker vertreten,
als der Handel. Der Erste Stand ist doppelt so stark als der
Bürger- und Bauerstand, und geht doch naturgemäß bei allen
Fragen des Ackerbaues Bauer und Abel Hand in Hand.
Kommt zu dieser prinzipiellen und gesetzmäßigen Bevorzugung
deS Landmannes noch hinzu, daß hochgestellte Staatsmänner aus
Ueberzerrgung ihren persönlichen Einfluß dem Ackerbau zuwenden
und dem Handel abhold sind, dann tritt die traurige Erscheinung
ins Leben, daß der Handelsstand schütz- und rechtlos dasteht, und
nirgends seine gerechten Forderungen geltend machen kann. Hat
doch Herr v. Schön, dieser leuchtende Stern an Preußens poli-
tischem Horizonte, als Oberpräsident von Preußen, in dessen
Gubernium die bedeutendsten preußischen Handelsplätze und Hä-
fen, Memel, Königsberg, Pillau, Braunöberg, Elbing und Dan-
zig gelegen sind, oft genug den hülfesuchenden Kaufleuten geant-
wortet: „Bauern, Bauern müssen wir Alle werden; im Ackerbau
steckt unser Reichthum."
Darum erwartete der HandelSstand und das ganze gewerbtrei»
bende Publikum mit Ungeduld und mit Begierde das Organ, in
welchem ihre so lange gefährdeten und gekränkten Interessen die
verdiente Berücksichtigung und daS nothwcndig« Gegengewicht
gegen den stolz herrschenden Ackerbau finden sollten. Dieser
Schutz ist gefunden in der zur Besprechung vorliegenden Berord-
nung über den HandelSrath.
ES sei vergönnt, zuvor noch eine Autorität anzuführen, denje-
nigen gegenüber, welche im Weizen und in der SchafwoÜr dm
Reichthum der Ration erblicken. Die Autorität ist gewichtig
und in dem großen Streite wohl schwerlich schon angeführt: sie
ist erst jetzt bekannt geworden. Dah l m a nn m seiner Geschickte