Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 4 (1842))

28 lieber das römische und über das neuere System der Verträge
Rechts; noch weniger die Rothwendigkeit des Unterschiedes
in contractus et pacta; noch weniger die Auferchthaltung
desselben in unserm Rechte in der Beziehung auf ein allge-
meines Prineip in der Sache selbst; noch weniger die An,
Wendung des römischen BewciösystemS in der Art/ daß nicht
jede Intention, sondern ein Geschäft Gegenstand deS ju-
ristischen Vertrages sey.
1. Der Ausdruck pactum oder pollicitati« bedeutet kein
negotium, kein ffuvaXXaYp-a, sondern eine ernstlich d. h.
ehrlich und frei gegebene Zusicherung. Viele haben über daS
Wort pollicitatio gestritten, die einen meinten, es sey eine
einseitige Erklärung in der Art, als wenn jemand etwas
in die Welt riefe, Andre sagten, eS sey ein pactum nur
kein negotium: offenbar hatten die Letzteren Recht, denn
daß der andre bestimmte Thcil etwas von der Zusicherung
habe, versteht sich von selbst, und daß bei dem Staate oder
bei der Kirche die speciclle Annahme unnöthig sey, folgt schon
aus der allgemeinen Richtung dieser großen Anhalten, welchen
an sich alle unsre Kräfte zugcwandt sind. Eine Stelle, die et-
wa in dem Titel eie pollicitationibus steht, entscheidet also
keineswegs den Begriff der Sache an sich, und die pollici-
tatio dotis ist nicht eine AuSlobung in die Welt, sondern
die bei einer bestimmten Heirathögclegenheit gemachte Er-
klärung. Die pollicitatio steht auch dem Worte noch mehr
alS ein obligatorisches der promissio (ex stipulatu) ent-
gegenstehendeö Vcrhältniß da, daS pactum dagegen ist , wie
schon die l. 7. D. de pactis in allen Beispielen zeigt, mehr
ein liberatorisches Verhältniß. Rur muß man darin auf-
merksam sein, daß die Ausdrücke Liberatio und Pollicitatio
nicht in abstracto aufgestellt werden können, sondern polli-
citirende Erklärungen, bezogen auf eine andre Leistung eben-
dadurch relativ^liberirend werden- Die Römer haben hier
das Aeusserste in ihrem Begriffe der compensatio gethan,
welcher unter gewissen Verhältnissen jeder obligatio eine li,
bcratorische Bedeutung gibt.
Ganz mit Unrecht hat man in dem Worte pactum ein
gemis gesucht, unter welchem die contractus und pacta
als species fallen: vielmehr ist der Ausdruck,.conventio^

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