Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 4 (1842))

162 I. lieber den Zustand des franz. Rechts re.
Zusammenhänge zu untersuchen, die leitenden Prineipie«
herauszustellen, und eine gute Dogmatik dcS Rechts zu bil-
den. Rur in dieser Richtung hat der Code «ine allgemeine
Bedeutung, und die Zeit wird zeigen, daß er im Fortschrit-
te der Wissenschaft besonder- in Deutschland einem besseren
Gesetzbuche wird weichen können. —
Unfehlbar ist man in Frankreich nie zur rechten prae-
tischen Einsicht deö römischen RechlS gekommen: die Fran-
zosen haben ihren Cujacius nur angestannt, nicht benützt,
und andre Schriftsteller der gefeierten französ. Schule ganz
weggeworfen; nur ein Paar bessere praktische Kövfe haben
Einzelnes vom römischen Rechte Herübergenomnien: die Schu-
le selbst war in den positiven Gcsetzversuchen der Könige und
in den negativen der Philosophie gänzlich untergegangen,
und soviel prae tisch er Verstand in dem Code herrscht,
weil eine große Ration ihren auch iw der Revolution her-
vorragenden Talenten folgte, so wenig gediegener klassischer
Geist ist zu finden, und eS ist am französischen Rechte in
der Eleganz Vieles zu tadeln, in der Praxis Manches zu loben.
Eine in Einheit gebrachte Schule ist in Frankreich noch nicht
zu finden, einen festen Weg zur Verbesserung hat die Praxis
auch der Eassationsbof noch nicht gefunden, und Frankreich
mag sich nur des Einen freuen, sich in der weiteren Ent-
wickelung des Rechts vereinigt zu haben, wobei es aber im-
mer an dem besseren Unterrichte und an einer solideren
Kenntniß des römischen RechtS wenn auch nur als tertium
«omparationm immerhin aber auch als Vorbild classischer
Bildung fehlt. Solange in Frankreich nicht die Grundbil-
dung besser wird, wird auch die Fortbildung deS Code nicht
gedeihen. Im Uebrigen genügt der Unterricht allein nicht,
denn wenn der praktische Theil der StaatSdiener den Höhe-
punct seiner Bestrebungen nicht cinsiehc, wird dem jungen
practischen Arbeiter bald die triviale TagSarbeit statt der
belohnenden Wissenschaft der einzige Zweck seines LebenS sein-

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