Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 4 (1842))

Allgemeine Einleitung. 141
der Zeit hatte«/ wo der Code gemacht wurde. So wird es
jetzt auch i« Preußen gehalten/ und das römische Recht muß
gerade dieselbe Richtung in Frankreich einnehmen/ die eS
jetzt in Preußen hat. —
II. AIS man an die Zusammenstellung deS französischen
Rechtes kam, wollte man Ordonnance«, ConlumeS und römi-
sches Recht vereinigen. Dieses ist theilweife unkhunlich z. B-
unter Ludwig XV. waren einzelne Ordonnancen für das Erb-
recht erlassen, die eine ganze neue Richtung der Grundsätze
enthielten. Hiernach waren Erbeinsetzungen/ Legate und
Schenkungen untereinander gebracht. Man behielt dieses
Recht bei; gleichwohl berief man sich oft wieder auf das
alte römische Recht z. B. nach dem Art. 894. und resp. des-
sen Beraihung im StaatSrath sollte nach PortaliS die
Schenkung als ein unwicdcrruflicheS zum Testament als ei-
ncm widerrustichen Rechtsgeschäfte stehen. Diesem widersetzte
man sich im Geiste des RechtS des Kanzlers d’Aguesseau;
allein statt positive Gründe vorzubringen, hielten sich die Ei-
nen wie P o r t a l i S am römischen Rechte, die Andern an der
Vernunft.
In der That berief man sich daher auf das alte Recht,
aber blos zum eolor, den in der Engherzigkeit der Zeit hat
man die ganze Erbrechtslehre, die schwerste unter allen Leh-
rcn des CivilrechtS, unstudicrt und leichtfertig behandelt.
In der Wahrheit ist das französische Recht auf die son-
derbarste Art zur Existenz gekommen: man kannte wohl dag
positive Recht jener Zeit, welches freilich selbst in Frankreich
jetzt vergessen ist, aber man machte im Sinne der neueonstru-
irenden Zeit willkührlich ein neues Recht: man berief sich
bei der Rechtfertigung desselben manchmal auf die Bergan-
genheit, aber mehr noch deducirte man das Gemachte aus
ber reinen Vernunft, weßhalb auch die Betrachtungen in
den gesetzgebenden Versammlungen nichts bedeuten und we-
uiger Werth zur Erklärung haben: großenlheilS ließ man
bas Historische in der Darstellung und Entwickelung fallen,
um der Nation jener Zeit daS Geerbte zu ersparen, und sich
mit neuer Würde aufzustcllcn; in der Thal die Vergangen-
heit ging unter, und ein neuer Phönix stieg auS der Asche;
und diese Richtung hat sich auch in der Erklärung deö Code

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