Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 2 (1837))

Üebcr den gegenwärtigen Zustand des CriflünalrechtS re. LN
gitime Rathgcber des Richters. DaS Gesetz selbst aber steht
so als anatomisches Präparat und ist kein Glied eines leben-
digen Leibes. Ebendeshalb läugnet Feuerbach, daß auS
den Gesetzen der römischen und germanischen Welt ein Geist
des Rechts, ein lebendiges System, gebildet werden könne").
Zwar hält er es für möglich, ein Gesetzbuch zu machen,
welches als vollendetes System erscheint, und wir wider-
sprechen dieser Ansicht nicht, weil man auch ein Lehrbuch so
schreiben kann: allein der Zahn der Zeit wird so tzvt an jenem
Werke nagen, wie an einem org-'.nischen Wesen, Und das
Gesetzbuch wird also siech, und nur wieder erfrischt werden
durch die Kräfte der belebenden Wissenschaft und der Praxis.
b) Mit der auöschließenden Herrschaft des Gesetzes steht
in nächster Verbindung die Verwerfung der Analogie: statt
ihrer steht Gesetzgebungöpolitik, d. i. subjeetiver Rationa-
lismus. Wollte man aus dem Feuerbach'schen Compendio
die Lehre von der Strafanwendung bei unbestimmten Ge-
setzen streichen, so wäre dem Buche sein innerster Werth ge-
raubt, und doch sind Alle über die Unrichtigkeit dieser An-
sicht einig, woraus die Unbrauchbarkeit der ganzen Feuer-
bach'schen Rechtsmethodologie von selbst folgt3S).
Allein gerade hier treffen wir auf die VertheidigungS-
linie des Eelecticismus. Vorerst sprechen sich die Anhänger
desselben nicht recht bestimmt über den Satz: „»»Ha poena
sine leg:e“ ans — der Herausgeber des Feuerbach'schen
Lehrbuchs hat ihn offenbar auch seinen Roten umergelegt:
aber gehen wir näher zur Sache. Wächter und Witter*
maier verlangen die Aufstellung eines Unterschieds zwischen
der Rechts- und der Gesetz-Analogie: die letztere
wollen sie zulassen, die erstere verwerfen. Mittermaier")
drückt sich darüber so aus: Wenn man auch von den Ge-
fahren einer auSdehnenden analogischen Gesetzauwcnduug
spricht, so paßt dies nur bei der allerdings UnzuläMett

34) Feuerbach §. 102 b. Note f.
35) Richtig wird in diesem Sinne von den neueren Philosophen
behauptet, die Methode sey eigentlich die Philosophie»
36) Zu Feuerbach §. 75 a,
Roßhirt, Zeitschrift. Bd. H. Heft r. 17

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