Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 2 (1837))

3. Von der Solution der Obligationen : Eine Skizze zur weiteren Ausführung

10 Don der Solution der Obligationen.
3) Durch Entsagung von -er väterlichen Erbschaft frei
geworden.
War erstes der Fall, so enthält nach L. 20. C. de jure
delib. die Annahme oder Ausschlagung der Pupillarerbschaft
eine Annahme oder Ausschlagung der väterlichen; und nur
der Bruder als suus heres wird nicht nöthig haben, nach
der L. 12. D. h. t. beide anzunehmen oder auszuschlagen.
In den beiden letzten Fällen, da beide Erbschaften ge-
trennt stnd: muß dem Substituirten frei stehen, nach der
Annahme oder Ausschlagung der Pupillarerbschaft die Väter,
liche dennoch auszuschlagen oder anzunehmen. —

Von der Solution der Obligationen*).
Von Roß Hirt.

Eine Skizze zur weiteren Ausführung.

8. i.
Schon in meinen Grundlinien, einer Arbeit meiner Ju-
gend, habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß das Wesen
und System der römischen Obligationen besonders aus den
Grundsätzen über die Solution erkannt werde, die leider im
acht römischen Geiste in der neueren Zeit nicht mehr auf-
gefaßt und dargestellt wurden. Hiebei ist dann auch merk-
würdig, daß man sehr gut erkennt, wie das Contractssyftem
der Römer in der älteren Zeit ein ganz anderes war, als
in der späteren. Außerdem ist die Verfolgung unseres Ge-
genstandes wichtig fast für alle einzelnen allgemeinen
Lehren des Obligationenrechts, z. B. für die Correalobli-

1) Die besten Schriften über diese Lehre sind:
Barn. Brissonii de solutionibus et liberationibus Lib. III.
in verschiedenen Ausgaben/ zuletzt von Trekell. Die mir
vorliegende ist Lugduni 1 558. Franc. Florentis tract. ad
litt. D. et C. de solut. et liberat, in opp, cur. Lorbei a
Störchen, tom. II. pag, 487 — 544*

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer