Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 1 (1833))

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Gibt es noch stricti juris Obligationen rc.
mit Hülfe deS judex jubicirt; aber im ersten Falle erhielt
der judex eine ganz fpeeiell bestimmte Instruktion, fo -aß
seinem -officium nichrS überlassen blieb. Wenn im Laufe -er
Zeit durch -ie condictio incerti etwas hieran verändert scheint,
so muß man mit Mühtenbruch 29) nicht nur die einzelnen
zur incerti condictio gehörenden Fälle als natürliche Aus-
nahmen 30) gehörig aufführen und begründen, wie wir auch
schon oben zum theile im §. 2. gethan haben, sondern man muß
auch wissen, daß in der Regel durch eine sponsio im Pro-
zesse, wie bei der actio auf Constituirung einer Servitut
( dare servitutem^ oder schon vorher durch eine stipulatio
certi, wie bei Ansprüchen auf eine Kautionsstellung das
certum herbeigeführt wurde. Ganz anders bei den d. f.
negotiis, welche nicht nur auf ein facere oportere gehen,
und darin von Natur ein incertum mit sich führen, sondern
die in der freien gegenseitigen Bewegung der Partheien in
den gewöhnlichen bürgerlichen Geschäften des täglichen Lebens
Anspruch und Gegenanspruch erzeugen, welche vom judex
gegen einander abgewogen werden müssen, wodurch sich eine
neue Seite des officii judicis hervorhebt. Hieraus folgt,
daß dem judex nicht nur das factum, sondern Wesentliches
im puncto juris überlassen seyn mußte, namentlich das Er-
wägen der Umstände, unter welchen die obligatio nicht be-
stehen kann 31), und die bei den stricti juris obligationibus

29) Heidelberger Jahrbücher 1821 S. 29 — 6i.
30) Siehe darüber oben §. 2.
31) Exceptio doli, metus und andere Einwendungen pacti con-
venti der Gegenansprüche u. s. w. Aber man muß nicht
denken, daß bei einem i>. f. judicium gar keine Einrede habe
Vorkommen können, man denke nur an die exceptione« pro-
curatoriae, cognitoriae, rei judicatae, quod facere possit etc.
Der error hat dieselben Folgen bei den act. str. jur., wie
bei denen b. f. — Avezan 1. «. peg. 48. Nur hat man
manchmal behauptet, bei der Untersuchung des Umstands,
ob ein wesentlicher Jrrthum vorhanden sey, müsse bei den
1». f. negotiis aus die Intention der Partheien Rücksicht ge-
nommen werden.
Rotz Hirt, Zeitschrift. Bl«. 1. Heft I.

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