Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 1 (1833))

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lieber die Preßvergehen.
lation einseitig ist, also die Armuth unserer gemeinrechtlichen
Quellen zu Tage liegt, hat sich durch die Erfindung der
Buchdruckerkunst und durch die in unserer Zeit erreichte
höchste Bedeutung derselben das juristische Bedürfniß ver-
mehrt, und obgleich nicht lange nach der Erfindung der
Buchdruckerkunst einige Rcichsgesetze darüber sich erklärten,
wie sich Obrigkeiten, Verleger und Drucker zu verhalten
haben, um die Verbreitung wirklicher Lästerschriften möglichst
zu verhüten 4), so ist in der That gerade dasjenige hervor-
gehoben, was in Zeiten und Umständen den rechten Effekt
ganz verfehlt, dagegen dasjenige übergangen, was unter
allen Zeiten allein wirksam ist, nämlich der Schutz durch
die gerichtliche Verfolgung. Auf dieser ganz verfehlten poli-
tischen Ansicht stehen wir noch, wir sprechen und schreiben
über Preßfreiheit und Preßbeschränkung, aber wir denken
nicht an die nähere juristische Bestimmung der Preßvergehen,
und an die in der That erst zu begründende Sicherheit durch
gerichtliche Mittel, ohne welche der Zügellosigkeit unserer
Tage schwerlich wird Einhalt gethan werden können.
§> 3.
Das Verlangen nach vollkommener Preßfreiheit hängt un-
zweifelhaft mit den nach englischem Vorbilde eingerichteten
Staatsverfaffungen zusammen. Aber hier sieht man besonders
deutlich, welchen Werth ein durch allmählige Fortbildungen
eingerichtetes Gemeinwesen gegenüber den Institutionen hat,
welche durch einen einzigen legislativen Akt von der Fremde
her recipirt, nicht einmal selbst von dem verständigen Theile
der Nation oft vollkommen begriffen werden. Mein lieber alter
Freund und Landsmann Birnbaum hat sich ein -wahres
Verdienst erworben, indem er gewissermaßen die Geschichte
der englischen Preßfreiheit in ihrer reinen Gestalt dargestellt
hat 5). Hiernach ist es allerdings richtig, daß man in
4) Weber, von Injurien am Ende des ersten Theils.
5) Themis ou Bibliotheque du Juris consulte et du Publiciste
par Birnbaum, Holtius et Warnkoenig tom. II. livr. quatrieme-

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