Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 1 (1833))

die Specialität der Pfandrechte in den neuen Gesetzgebungen. 41
Uebergabspfand und in die Hypothek ist ebenfalls römisch.
Was ihm dagegen eigenthümlich ist, gehört nicht den grauen
Zeiten der germanischen Vergangenheit, als vielmehr einer
richtigen Einsicht der Bedürfnisse der Gegenwart an. Dabei
muß man in Beziehung auf den preußischen Staat aner-
kennen, daß Alles, was mit administrativen und rechtsvolizei-
lichcn Rücksichten zusammen hängt, am ersten im neueren
Europa durch Takt und Thätigkeit der preußischen Regierung
gefördert worden ist. Die schon im Jahre 1783 erlassene
Hypothekenordnung setzte eigene RechtSgrundsätze für das
Hypothekenwcsen voraus. Wir heben mit Rücksicht auf das
Landrecht hier nur diejenigen hervor, welche sich auf das
Thema unserer Abhandlung beziehen *6).
Das preußische Recht nimmt eigentlich drei Arten von
Pfandrechten an.
1) DaS Uebergabspfandrecht, welches sowohl an beweg-
lichen alS unbeweglichen Sachen statt findet, und welches
im preußischen Landrech: durch den Unterschied der wahren
und der symbolischen Uebergabe eine besondere Bedeutsamkeit
hat. Durch die symbolische Uebergabe nämlich werden eine
Reihe von Gegenständen des Uebergabspfandrecht fähig, welche
nach römischem Rechte dessen nicht fähig sind, und das
preußische Landrecht hat durch einen nicht römischen und
nicht durchaus glücklich verarbeiteten Begriff eine Lücke auS-
gefüllt, die sonst durch die Beschränkung der Hypothek auf
Grundstücke und Grundgerechtigkeiten entstanden seyn würde.
So werden z. B. Kapitalien durch eine symbolische Uebergabe
verpfändet.
2) Die Hypothek, welche nicht mehr, wie bei den Römern,
durch die bloße Anweisung constituirr wird, sondern durch
eine unter bestimmten Förmlichkeiten erfolgende Jnseription
56) Wenn Hugo in §. 13. seines AaturrechtS IV. Ausgabe meint,
eine der besten neuen Einrichtungen, die Hypothckenbücher,
sey schon in Platon's vo^oi zu finden, so ist doch sehr natür-
lich kein historischer Zusammenhang der neuen und alten
Welt hier nachzuweisen.

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