Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 1 (1833))

16. Beitrag zur Geschichte des germanischen Rechts : Aus dem ungedruckten Werke: Flandern und seine Keuren im Mittelalter

308 Ueber -i e neuesten Strafgesetz-Entwürfe in Baiern.
momentum gerechnet werden soll/ und der Anfag des i. Jan.
1833. eoincidirt mit dem Ende des 31. Decbr. 1832. Aber
unsere Darstellung scheint etwas bestimmter. Der letzte Tag
ist ein anderer) mmt a momento, als wenn a die gerech-
net wird.
Die nova im Art. 117. und 118. mag die Erfahrung
prüfen / denn sie scheinen im Sinne des juris aequi aufge-
stellt und die Erfahrung wird zeigen / ob ohne Gefahr das
jus aequum hier herrschen darf/ wie das Gegenthcil be-
reits hinsichtlich des Meineids durch die Erfahrung und durch
die Ausführung in den Motiven vortrefflich dargethan ist.
§. 17.
Schluß dieser kurzen Kritik.
Es sind jetzt gerade dreißig Jahre/ seit Baiern seine
neuen Bestrebungen um die Verbesserung der Strafgesetzge-
bung begonnen hat. Fünf Versuche wurden gemacht / um
hinter den immer erneuerten Erfahrungen deö Lebens und
der Wissenschaft nicht zurückzubleiben. Baiern hat hierdurch
ebenso für sich, wie für die ganze Welt gearbeitet. Nicht
sowohl äußere Macht und politisches Gewicht geben den
Nationen ihren Werth/ alö vielmehr die Monumente ihrer
Geschichte und ihres Rechts.

Beitrag zur Geschichte des germanischen Rechts.
Aus dem ungedruckten Werke:
Flandern und seine Keuren im Mittelalter.
Von
L. A. Warnkönig/ Professor der Rechte in Gent.

Keines Landes Geschichte ist so wenig bearbeitet und den
gebildeten Völkern Europas so unbekannt / wie die der bel-
gischen Provinzen/ welche früher den Namen der spanischen
und östreichischen Niederlande trugen. Zwar haben feit dem
16. Jahrhunderte in Belgien immer Schriftsteller sich gefun-
den/ die thcilö die Quellen derselben herauögegeben / theils

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