Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 1 (1833))

304 Ueber die neuesten Strafgesetz-Entwürfe in Baiern.
WaS nun den Entwurf betrifft / so will derselbe:
a) Bei den absolut bestimmten Strafgesetzen unbeschränkt
und bei den relativ unbestimmten (oder relativ bestimmten/
wie man will) hinstchtlich des bestimmten Theils d. i. der
Strafart dem Richter eine Veränderung wegeipMilderungs-
gründeu nicht zulassen/ und wenn daher solche im Art. 108.
(den Entwürfen von 1822. und 1827. zuwider) aufgeführt
werden/ so hat diese Aufstellung blos den Zweck — «) bei
dem unbestimmten Th eile der relativen Gesetze nützlich
zu seyN/ in welcher Hinstcht dieselben aber gleichsam schon still-
schweigend in den Bestimmungen deö Art. 107. liege»/ ß) den
Richter zu authorisiren / bei dem Zusammentreffen mehrerer
solcher Umstände ex officio die Gnade des Königs anzurufen.
Auf diese Weise ist in der Thal alle mitigatio ex capite
justitiae, wie es die Alten nannten/ in Baiern aufgehoben/
oder vielmehr, alle Milderungögründe sind nur geeignet zur
mitigatio ex capite gratiae.
b) Bei den relativ unbestimmten Strafgesetzen ist wegen
des wirklich unbestimmten Theils im Art. 107. auf eine Art
Vorsehung getroffen/ die allerdings praktisch und passend ist/
obgleich ein höherer Geist und Sinn der Sache zu Grunde
liegt/ der so wenig in die Fesseln von 10 Nummer»/ wie
früher in die von 7 Nummern gebannt werden kann.
Soferne wir nun auf diese Art den Geist der Gesetzge-
bung/ gegenüber der Wissenschaft richtig dargestellt haben/ so
springt von selbst hervor/ was daran zu loben und zu tadeln
ist. Mit Recht nämlich hat
1) Der Entwurf ein System der Milderungsgründe wie-
der hervorgerufen/ welches in den vorigen Entwürfen ver-
nichtet war;
2) Mit Recht hat er unterschieden die eigentlichen Mil-
derungsgründe von der Ansmessung der Strafe innerhalb be-
stimmter Grenzen/ und
3) Ist über den Inhalt der Grundsätze/ die in dieser dop-
pelten Richtung aufgestellt sind/ deßhalb Nichts oder Wenig zu
sagen / weil man in einer Gesetzgebung praktische Maximen/
nicht theoretische Begründung sucht/ und die Praxis alleror-
ten/ besonders aber in Baiern diese Grundsätze erprobt hat:
dagegen finden wir:

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