Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 1 (1833))

202 Bemerkungen über die Principien des Criminalprozesses.
c. wollen wir auch noch zu Gunsten deö Angeschul-igten
einen Vorschlag thun. Obgleich wir nämlich schon durch Die
Aufstellung des Procurator neben dem Untersuchungsrichter
daß Geschick deö Angeschuldigten verbessert zu haben glauben/
indem der Richter ihn nicht mehr so grell gegenüber gestellt
ist/ sondern seinen Stolz in die Unpartheilichkeir und Ruhe
seiner Prozeßdireetion setzen kann/ so glauben wir doch/ daß
der Angeschuldigte auch während der Untersuchung einen An-
walt zu seiner Vertheidigung soll aufstellen dürfen. Dem-
selben soll gestattet seyN/ von Zeit zu Zeit die Acten einzusehen;
ja wir würden ihn unbedenklich den Untersuchungsverhand-
lungen beiwohnen lassen/ jedoch ohne daß er dabei thätig
seyn dürfte, vorbehaltlich seiner Beschwerde unmittelbar nach
dem Acte. Auch soll die Unterredung mit dem Angeschuldigten
erst ftattstnden/ wenn der Untersuchungsrichter diese gestatten
zu können glaubt/ und deßhalb durch ein Decket den Ver-
theidiger berechtigt.
§. 11.
in. Ehe es zur mündlichen und öffentlichen Hauptver-
handlung kömmt/ stnd von dem Untersuchungsrichter zwei
Urtheile zu erlassen:
1) das schon angeführte auf Specialinquisttion; es soll
auf den Antrag des Procurators nach Vernehmung des De-
fensors erfolgen, aber keinen Suspensiveffect haben/
2) das Unheil auf Aetenschluß, ebenfalls nach Antrag
des Procurators und Vernehmung deö Defensors — ebenfalls
ohne Suspensiveffect.
Sowie der Jnquisitionsprozeß, welchen man jetzt in der
Theorie des gemeinen deutschen Rechts kennt/ nur unter der
Voraussetzung Werth hat, daß er durch wissenschaftlich vol-
lendete/ moralisch feste Richter geleitet wird; sowie dieses
Verfahren in der Thal nur durch die Fortschritte der Wissen-
schaft sich ausgebildet hat und bei jedem Volke bestehen wird/
wo eine eigene gründliche Wissenschaft den Mann zum Be-
amten und Richter macht")/ ebenso kann das Urtheilsgericht

69) Zn Frankreich macht das Wort die Sache; daher meinen viele,

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