Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 1 (1833))

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Von den Ansichten unserer Zeit

die anderen die Sache als eine Gelegenheit ansehen, ihre
Plane und Eitelkeit zur Schau zu tragen. Die Sache der
Codifikation ist besonders dadurch verwirrt und ungründlich
behandelt worden, daß man, wie bei den neueren politischen
Einrichtungen der Völker, überall geglaubt hat, der Form
und Sache nach auf einem und demselben Wege zum Ziele
der Verbesserung zu kommen, ebenso in Südamerika und
Spanten, wie in Rußland und Schweden, in Italien, wie
rn Dänemark u. s. w. '). Man wurde dabei vorzüglich
dadurch getäuscht, daß man die CodifikationS-Experimente
hauptsächlich mit Kriminal-Gesetzbüchern machte, wo die
weniger feinen Richtungen in Bestimmung der Verbrechen
und Strafen daö juristische Gefühl überall ziemlich gleich
ansprechen oder gleichgültig lassen. Wir behaupten aber, die
Frage nach der Perfecttbilität des RcchtözustandeS lst schlecht-
hin auS den relativen Verhältnissen jeder einzelnen Nation
zu lösen, und kann nicht nach allgemeinen Grundsätzen be-
stimmt werden. Zum Beweise dieser Behauptung wollen wir
nur einmal Frankreich, England und Deutschland betrachten.
In Frankreich ist trotz seiner nagelneuen Gesetzgebung so
viel zu thun, wie in den beiden andern Ländern, und um
davon überzeugt zu seyn, darf man nur den Vorschlag deS
Herrn de Courdemanclie, Plan d’ua Code general progressif
in'S Auge fassen. ES ist nicht zu läugnen, daß die unmmel.
baren Quellen deS anwendbaren Rechtö m Frankreich so
umfassend smd, wie in England und Deutschland. Man
erwäge nur, daß die alten ordonanees und Rechte nicht
überstüssig geworden smd, und daß die arrets deS CaffationS-
hofS und der Appellationöhöfe in'S Unendliche führen. Dazu
kömmt die schnelle Abänderung manches Einzelnen, und die
Abhängigkeit der RechtSanwendung von der wandelbaren
innern Politik. Die Franzosen suchen sich , wie überhaupt
gute Geschäftsleute, durch Zusammenstellungen in Form der
Dictionairc zu helfen, oder wie gute Fabrikanten durch

7) Hierin gehr am wmesten der Engländer Benrham.

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