Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 6 (1848))

Beilage IV. Die neueste Wissenschaft in Deutschland ».Frankreich. 427

8- 7.
Vom Beweise.
In Hinsicht auf dasjenige, waS das badische Civilpro-
zeßgesetzbuch in dieser Lehre ausgeführt, halten wir Vieles für
gänzlich verunglückt, weil das badische Prozeßgesetzbuch weder
mit Berücksichtigung des Landrechts noch des französischen Ci-
vilprozcßgesetzbuches gemacht ist: denn
1) das Landrecht (der Code) hat, da sich alle Beweis-
facta ans die Erwerbung und den Verlust der Rechte beziehen,
die Lehre vom Beweis in das dritte Buch aufgenommen, weil
dieses bestimmt war, umfassend über diese Punkte zu handeln,
denn im ersten Buche steht nur das Recht der Rechtszuständig-
keit, im zweiten das Recht der Sachen mit ihren Pertinenzen.
So war also dem dritten Buche der Spielraum über alle
Rechtsgeschäfte eröffnet. Hier sollte dann auch von dem Be-
weise gehandelt werden. Alles, was zu der Beweislast, zu dem
Beweisthema, zu den Beweisgründen und Beweismitteln gehört,
ist hier im Landrechte vollständig abgehandelt und weitläuftig
commentirt, also wird dem Code de procedure nur überlassen
daS Formelle bei der Erhebung der Beweisgründe und Beweis-
mittel. Demnach ist in Frankreich Alles in schönster Ordnung.
2) Aber dem badischen Prozeßgesetzgeber fiel ein, die Gc-
sammtlehre des Beweises nach dem Muster deutscher Compendicn
oder Collegien-Hefte nochmals abzuhandeln, und daher entweder
a) unpraktische Sätze aufzustellen, wie im 8-400. oder
h>) Neuerungen gegen das Landrecht, welches so lange
in Uebung war, einzuführen 8-401, wobei man dann haupt-
sächlich darauf
c) nicht Rücksicht nahm, daß nur unbedeutende Sachen
durch Zeugen zu erweisen sind. Dagegen hat man hauptsäch-.
lick an den Voraussetzungen gehalten, die der gemeine deutsche
Prozeß für alle Sachen vorschreibt, indem hier alle Sachen
durch Zeugen bewiesen werden können. Manches wäre hier
im badischen Gesetzbuche abzuänderu gewesen, wenn man be-
stimmt genug mit Rücksicht auf das Civilrecht verfahren wäre.
8- 8.
Vom abgekürzten Verfahren.
In diesem großen Capitel finden wir eine Reihe von Feh-

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