Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 6 (1848))

über dessen Studium und Vortrag.

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Pel wirklich der Code Napoleon gelte:so ist doch unzwei-
felhaft, daß die Justiz-Einrichtung selbst und die Prozeßord-
nung dem französischen Systeme ziemlich entspricht — daß der
französischeCaffationshof aber ohne reczuetes — 7 Appellations-
höfe, 4 im Königreiche Neapel, 3 in Sicilien — Untergerichte
und Friedensgerichte wie in Frankreich bestehen, wobei die letz-
teren über das Administrative und Correctionelle erkennen.
Ganz anders liegt die Sache in Baden.
I. Der Code besteht im vollen Zusammenhänge im Groß-
herzogthume, er ist, wenn auch nicht ganz gut, aber bis in das
kleinste übersetzt, und von seinem Geiste ist nichts verloren ge-
gangen. Ganz anders findet man die Sache in Neapel, wo
das jus personarum ein anderes ist, wie das des Code, und
auch sonst Vieles verändert ist, überhaupt auch die kleinsten
Revolutionsideen in Neapel durch die Aptirung des Code ihre
Bedeutung verloren haben. Hier in Baden sieht man recht
deutlich und begreiflich, was Frankreich durch den Code ge-
worden ist, denn Baden hat seinen Zweck, die Revolutions-
ideen auszustoßen auf eine andere Art erreicht, und zwar
1) durch Beisätze zum Code, die die Regierung ge-
macht hat,
2) durch neue Verordnungen, z. B. über das Ehe- und
Waisenrecht u. s. w.
Es ist daher in Baden möglich, ja zuträglich, zuerst den
Code oder das französische Recht in seinem ganzen Zusam-
menhang zu lesen, und dann einen Nachtrag zu geben, in
welchem die Veränderungen des badischen Rechts dargestellt
werden46).
II. In Hinsicht auf die Veränderungen des badischen
Rechts ist folgendes wichtig:
a) diejenigen, welche den Code eingeführt haben, wollten

45) Auch in Neapel hat man eingcsehen, daß das franz. Hypotheken
recht sehr unvollkommen sey, und im Jahre 1845, wo der Vers,
in Italien war, präparirte man gerade ein neues Gesetz im Staats-
rathe, wie der Minister N i c o l i n i ihm eröffnete.
46) Einen solchen Nachtrag hat schon Trefurt, zuletzt Muncke ge-
macht ; nur könnten diese Bücher eine bessere Ucberstchtlichkeit dar-
bieten. Im ersten Werke fehlt es daran, daß sich Trefurt dem
Systeme von Zachariä «»geschlossen hat, welches selbst kein gu-
tes System ist.

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