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I. Ueber executorische Urkunden und Executivproceß, von Briegleb II. Geschichte des Notariats von Ferdinand Oesterley, Dr. und Stadt-Syndicus in Göttingen
I. Ueber executorische Urkunden und
Cxeentivprozeß
Von Dr. Hans Carl Briegleb. Zweite Auflage. I., II.
Theil. Stuttgart von S. G. Liesching. 1845.
n. Geschichte des Notariats
von Ferdinand Oesterley, vr. und Stadt-Syndicus in
Göttingen. Hannover im Verlage der Hahn'schen Hofbuch«
Handlung, Iter Theil. 1842. 2ter Theil 1845. Der zweite
Theil, der das praktische Notariatsrecht enthält, hat auch einen
unabhängigen Titel.
Äöenn in der neuesten Zeit die Geschichte des römischen
Rechts bis in die feinsten Conjecturen ausgebildet ist, so hat
es dennoch in Deutschland auch nicht an Forschern im ger-
manischen Rechte gefehlt. Nur in Einem ist man zurück-
geblieben: in der Historie des Kirchenrechts, auf welche sich doch
das Meiste des mittelalterischen Rechts zurückbezieht. Wenn
Man eine klare Einsicht des kanonischen Rechts, ferner der
Glossen des römischen und kanonischen Rechts — der Feudal-
Gntwicklung und des italienischenStädterechtshat,mages gelingen,
eine neue Wissenschaft zu begründen, von 'welcher
die vollkommen praktische Einsicht unsers Rechts abhängt, näm-
lich eine Rechtsgeschichte, von dem 12tcn Jahrhunderte bis auf
unsere Zeit: denn keineswegs wird diese ersetzt durch die
Arbeit unsers Pütter und Eichhorn und ihrer Abschrei-
ber, weil diese nur eine politische Rechtsgeschichte, keines-
wegs eine Geschichte des im Mittelalter aus römischen, cano-
vischen und germanischen Quellen zusammengeflvssenen Privat-
vechts und der damit verbundenen Disciplinen, wie z. B. über
^vozeß und Strafrecht ist. Erkennen wird man hier vor
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