Full text: Abhandlungen civilistischen und criminalistischen Inhalts (Bd. 3 (1839))

182 Dom Vertragssysteme bei den Römern.
rcn Sache. Auch fungible Sachen können hierher gehören,
wenn nur daS quäle gehörig bestimmt werden kann").
Das Einräumen von Servituten ist bei den servitutes prae-
diorum rusticorum oft ein certum, weil stch die Sache so
herauSstcllt, wie wenn eine pars certa fundi cingeräumt
wäre, in der Regel aber ist cS ein incertum. Alle obli-
gationes faciendi et non faciendi sind incerti, wenn
nicht ein poena in einer bestimmten Geldsumme beigesügt
ist- lind so ist selbst die stipulatio de mutuo ineundo eine
obligatio incerti60). Wenn bei rein quantitativen Sach-
verhättnissen nicht einmal daö quantum feststeht, so ist gar
keine obligatio, auch nicht incerti vorhanden6'). Wenn
Jemand von zweien fundis einen verspricht, ohne ihn ge-
hörig zu bezeichnen: so daß dem promissor die Wahl bleibt,
so ist die obligatio deshalb incerti"); wen« aber die Wahl
ausdrücklich dem stipulator gegeben ist, so ist eine obligatio
certi vorhanden6'). DaS Wahlrecht, obgleich es immer
rein an der Person des Wählers hängt, verfällt aber nicht
mit dessen Tode, sondern geht ans seine Erben über66).
Ist daS Wahlrecht in die Person eines andern als deS sti-
pulator gestellt, wenn auch in die feines filius, oder einem
feiner Sklaven eingerättmt, so wird dadurch die obligatio
immer incerti. Ueberall, wo im entferntesten die Bestim-
mung eines Interesse in Betracht kömmt, ist immer obli-
gatio incerti* Also bei dem Ausdrucke dare facere seu
praestare ist eine obligatio incerti. Der Unterschied zwi-
schen der condictio incerti ex stipulatu «Nd der actio ex
stipulatu ist rein antik prozessualisch: nämlich wenn in der
demonstratio gleich das incertum angezeigt war z. B. Ju-
dex esto, quod Aulus Agcrius de Numerio Negidio
incertum stipulatus sit n. s. w- so war e- condictio incerti
— dagegen, wenn in der Demonstration gleich auf de» be-
sonder» Gegenstand der stipulatio hingewiefe« war/ so war
.. Ä „ . ■ ... ____
59) 1. 75. §. 2. D. h, t.
60) 1. 68. D. h. t.
6t) I. 94. v. 1». t.
62) 1. 106. D. h. t.
63) 1. 112. D. eod.
64) die- sagt die so oft unrichtig erklärte I. 76. D. h. t

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