Metadaten : Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preußischen Staaten mit Ausschluß der Rheinprovinzen (Bd. 20 = Jg. 1832, Bd. 1 = H. 39/40 (1832))

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Sorgfalt  auf  den  Gemüthszustand  des  sich  selbst  Anklagenden -
  achten  soll.
Im  Allgemeinen  ist  zu  vermuthen,  daß  ein  Mensch
sich  in  dem  ungeschwächten  Gebrauch  seiner  Geisteskräfte -
  befinde;  soll  in  irgend  einem  Falle  das  Gegentheil -
  angenommen  werden,  so  müssen  Thatsachen  vorliegen, -
  welche  auf  eine  Geisteskrankheit  schließen  lassen;
dieses  ist  hier  jedoch  keinesweges  der  Fall;  es  sprechen
sich  vielmehr  alle  Bemerkungen  über  den  Gemüthszustand -
  der  Ehefrau  Jansen  einstimmig  dahin  aus,  daß
sich  auf  keine  abnorme  Beschaffenheit  desselben  schließer
läßt.  Der  Bürgermeister  von  Elten  sagt  in  seinem
Schreiben,  daß  sie  nie  auch  nur  den  geringsten  Zug
eines  schwachen  Gemüthszustandes  gezeigt;  hiermit  stimmt
auch  die  Bemerkung  des  Jnquirenten  in  Emmerich  überein, -
  welcher  zu  dem  ersten  Vernehmungsprotocolle  registrirt, -
  daß  Jnquisitin  sich  bei  der  Vernehmung  ganz  ruhig -
  verhalten,  und  keine  Spuren  eines  zerrütteten  Verstandes -
  an  den  Tag  gelegt;  —  daß  sie  die  an  sie  gerichteten -
  Fragen  mit  Bestimmtheit  beantwortet  habe.  Zu
dem  zweiten  Vernehmungsprotocolle  ist  registrirt:
„In
Ansehung  des  Benehmens  der  Jnquisitin  während  des
Verhörs  ist  nichts  Besonderes  zu  erinnern  gefunden,  indem -
  sie  sich  während  des  Verhörs  sehr  ruhig  benommen -
  hat."
—  Es  liegt  hiernach  nicht  die  geringste  Veranlassung -
  vor,  irgend  eine  Geisteskrankheit  als  Grund
der  Selbstanklage  vorauszusetzen;  besser  erklärt  sich  diese,
wenn  man  der  eigenen  Angabe  der  Ehefrau  Jansen
Glauben  beimißt,  welche  in  dem  articulirten  Verhöre,
ad  art.  3.  die  Frage,  was  sie  zu  dieser  Selbstanklage
bewogen,  dahin  beantwortet:  „Mein  böses  Gewissen,
welches  mir  keine  Ruhe  ließ."  Dieses  kann  immerhin
Voege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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