Die Bestrafung eines falsch. Müngers. 543
nichts gestehen / dergestalt, daß auch der Herr
Amts=Actuarius Lazer die Rückreise mit K. nacher
Leipzig bereits veranstaltet hatte; Allein es gieng
wohlgedachten Hrn. Actuarium armer K. da er
von der Ruͤckreise benachrichtiget wurde, sogleich
an, und bat, solche annoch zu differiren weil er
denen L. noch vieles erst recht unter die Augen zu
sagen haͤtte, darauf er denn fol. 132 anfieng, das
lüntzen in der Oel=Mühle, wovon vorher niemand -
das geringste gewust hatte, und auch, weiln
Joh. Christoph L die Tortur bereits ausgestanden, -
und per fol. 113. b. es an dem war, daß seiner
Haffts=Erlassung halber erkannt werden solte ,
nimmermehr nichts erfahren haben wurde, umständlich -
zu erzehlen, und wurde hierauf Johann
Friedr. L. der fol. 113. bey Anlegung der Span.
Siefeln zwar gestanden, daß er in besagter Oel=Nühle -
nebst ihme, dem damalen so genannten
Schaat, 400. Thlr. falsch Geld gemüntzet, jedoch -
bey der Ratification solches hinwieder gelaugnet, -
voͤllig convinciret, wie denn auch damals
armer K. was zu Uberzeugung derer L. und sonst
zu Entdeckung der Wahrheit dienen kunte, nicht
verschwiegen; hingegen erhellet derer L. Bosheit
daraus sattsam, daß, da sie die Franckenhäuser
Confrontation gantzer drey viertel Jahr, vom 30.
Aug. 1712. an welchem sie per fol. 63. daselbst gefanglich -
einkommen, dis zum 14 Apr. 1713. vergeblich -
und mit hartnäckigten Läugnen aufgehalten, -
beyde hingegen durch das zu Burxleben in
Breyhans=Vässern gefundene salsche Geld un
Rn
küpfferne
Max-Planck-Institut für
Vorlage: 100
LBMV
Günther Uecker
europäische Rechtsgeschichte
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