Full text: Allgemeine staatswissenschaftliche und juristische Literatur-Zeitung (Quartal 1 (1789))

liehe zum Absatz guter und brauchbarer Schriften 
beyzütragen, und hiernächst allen unsern Gönnern 
diejenigen Bücher zu verschaffen, welche sie zu 
besitzen wünschen; so wie wir nicht ungeneigt 
seyn werden, auf angekündigte Staatswissenschaft¬ 
Anzeige. 
Unter dem Titel: 
Historisch- juristisches Magazin, 
wollen einige in verschiedenen Gegenden Teutschlands 
wohnende praktische Rechtsgelehrte, eine teutsche 
Zeitschrift nach folgendem Plan bearbeiten. Bald sol¬ 
len Auszüge aus den neuesten italienischen, französi- 
schen, englischen kostbaren und bandreichen Schrif¬ 
ten, so noch nicht ins Teutsche übersetzt sind, histo¬ 
rischen und juristischen Inhalts, und die vorzüglich 
die Gesetzgebung hetreffen; bald Biographien verschie- 
dener älterer und neuerer Staatsmänner und Rechtsge¬ 
lehrten geliefert werden; bald wird man ältere und sel- 
ten gewordene, bald die neuesten wichtigen juristischen 
und historischen Streitschriften von allen teutschen Aka 
demien, andere kleineGelegenheits- und Staatsschriften, 
die wenig in Buchhandel, selten über dieGrenze ihres Ge¬ 
burtsorts kommen, theils in Auszügen, theils in Gan¬ 
zen sammeln; bald sollen Nachrichten von den 'ge- 
meinnützigen Anstalten, von dem gesetzlichen Zu- 
stand, von den neuesten Verordnungen, von den Fol 
gen passender und unpassender Gesetze einzelner Län¬ 
der vorkommen; bald ungedrukte Vorschläge zur Ver- 
besserung aller Theile der teutschen Gesetzgebung, so 
viel möglich auf besondere Länder anwendbar; bald 
die wichtigsten reichsgerichtlichen Urtheile mit ih¬ 
ren Veranlassungen, Reichstagsgutachten, Reichs- und 
Kreisschlüsse erscheinen &c. 
Wer aus Erfahrung weiss, wie leicht sich die 
kleinen juristischen Schriften vergreifen, wie schwer 
sie öfters zu bekommen sind, wie nöthig also eine 
zweckmässige Sammlung derselben für den prakti¬ 
schen Juristen wird, der sich deshalb in Correspon- 
denz einzulassen, nur zu oft ausser Stand ist; wer 
es gefühlt hat, dass vielleicht nur der öftere unauf- 
hörliche Zuruf der Vernunft, — nur eine offent- 
liche, aber bescheidene Bekanntmachung der Schlacht¬ 
opfer, welche eine von römischen, canonischen, jü- 
dischen und ursprünglich teutschen Rechten zusam¬ 
mengestoppelte, und von Fanatism, Aberglauben, geist¬ 
lichen und weltlichen Despotism inspirirte, oft nur nach 
privat Interesse geformte Gesetzgebung, in vielen teut- 
schen Provinzen täglich liefert, und bey der Lage der 
Sache liefern muss, nur eine öffentliche Bekanntma- 
chung aller der guten Folgen, welche passende, 
zweckmässige Gesetze hie und da erzeugt haben, und 
erzeugen müssen, — nur ein richtiges Verzeichniss 
aller der Hindernisse, welche in diesem oder jenem 
Staat eine Gesetzreform unzulässig machen, endlich 
eine so viel möglich vollkommene Darstellung der 
Mittel, welche oft aus statistischen Verhältnissen ent- 
Universitäts 
— 
Max-Planck-Institut für 
Bibliothe 
DFG 
päische Rechtsgeschichte 
liche und juristische Werke Pränumeranten und 
Subscribenten zu sammlen. 
Halle an der Saale, den 1. Januar. 1789. 
Die sämtlichen Arbeiter an der 
staatswissenschaftlichen und ju¬ 
ristischen Literatur-Zeitung. 
sprungene Hindernisse aus dem Weg zu räumen im 
Stande sind: — die Gährung wider zweckwidrige 
Gesetze allgemeiner machen möchten: — wird schon 
in der Hinsicht den Nutzen dieses Magazins, wel¬ 
ches diese Zwecke so viel möglich zu erreichen su¬ 
chen vvill, von selbst einsehen. 
Endesunterschriebenen hat die Societät der Un- 
ternehmer zum Redakteur derselben gewählt, an den 
können alle Beiträge, um die man das teutsche ge¬ 
lehrte Publicum ersucht, eingesendet werden, er wird 
sich auch mit allen, welche der Beiträge wegen mit 
ihm in Briefwechsel treten wollen, wegen des Hono- 
rariums vergleichen. 
Wer einen ungedruckten Beitrag zur Verbesserung 
irgend eines Theils der teutschen Gesetzgebung liefert. 
so viel möglich anwendbar, auf eine besondere Provinz, 
und werth dem teutschen Publikum vorgelegt zu wer¬ 
den, erhält sobald die Abhandlung in das Magazin 
aufgenommen wird, den Bogen gedruckt, mit 3. 4 
5 Rthl. in Golde bezahlt, und sein Name wird nach 
Verlangen entweder verschwiegen oder bekannt ge¬ 
macht. Auch steigt das Honorarium, nachdem die 
Wochenschrift grossen Absatz erhält. 
Alle Woche werden von dieler Schrift drey Bo¬ 
gen in 4to ausgegeben, und der Jahrgang, nimt 
mit dem May 1789 seinen Anfang. 
Der wichtige Aufwand, welchen dieses Magazin 
den Unternehmern nothwendig macht, rathet ihnen 
den Weg der Pränumeration einzuschlagen. Diese 
dauert bis Anfang April künftigen Jahres, und die 
Abonenten, welche den Jahrgang für 5 Rthlr. in 
Golde erhalten, da der Ladenpreis hernach 6 Rthlr. 
beträgt, müssen auf ein halbes Jahr voraus bezahlen. 
Die löbl. Beckmannische Buchhandlung in Gera 
hat den Hauptdebit übernommen; man kann aber auch 
in allen teutschen Buchhandlungen, Zeitungsexpedi¬ 
tionen und Postämtern, welche um Annahme der 
Pränumeranten andurch ersucht werden, Bestellun¬ 
gen machen, und sich unmittelbar an die Expedi¬ 
tion der Wochenschrift wenden. Wer sich ausser 
Buchhandlungen und Postämtern mit Abonenten¬ 
Sammeln abgiebt, erhält 12 pro Cent; doch müssen 
in der Mitte Aprils die Abonentenverzeichnisse hieher 
eingesendet werden. Saalfeld im Septemb. 1788. 
Expedition des historisch juristischen Magazins. 
THEODOR KRETSCHMANN, 
F. S. Commissions-Secret. 
Auf das angezeigte historisch-juristische Magazin nimt 
die Expedition der allgemeinen staatswissenschaftlichen 
und juristischen Literatur-Zeitung bis zum 1. April 1789 
Pränumeration an.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer