liehe zum Absatz guter und brauchbarer Schriften
beyzütragen, und hiernächst allen unsern Gönnern
diejenigen Bücher zu verschaffen, welche sie zu
besitzen wünschen; so wie wir nicht ungeneigt
seyn werden, auf angekündigte Staatswissenschaft¬
Anzeige.
Unter dem Titel:
Historisch- juristisches Magazin,
wollen einige in verschiedenen Gegenden Teutschlands
wohnende praktische Rechtsgelehrte, eine teutsche
Zeitschrift nach folgendem Plan bearbeiten. Bald sol¬
len Auszüge aus den neuesten italienischen, französi-
schen, englischen kostbaren und bandreichen Schrif¬
ten, so noch nicht ins Teutsche übersetzt sind, histo¬
rischen und juristischen Inhalts, und die vorzüglich
die Gesetzgebung hetreffen; bald Biographien verschie-
dener älterer und neuerer Staatsmänner und Rechtsge¬
lehrten geliefert werden; bald wird man ältere und sel-
ten gewordene, bald die neuesten wichtigen juristischen
und historischen Streitschriften von allen teutschen Aka
demien, andere kleineGelegenheits- und Staatsschriften,
die wenig in Buchhandel, selten über dieGrenze ihres Ge¬
burtsorts kommen, theils in Auszügen, theils in Gan¬
zen sammeln; bald sollen Nachrichten von den 'ge-
meinnützigen Anstalten, von dem gesetzlichen Zu-
stand, von den neuesten Verordnungen, von den Fol
gen passender und unpassender Gesetze einzelner Län¬
der vorkommen; bald ungedrukte Vorschläge zur Ver-
besserung aller Theile der teutschen Gesetzgebung, so
viel möglich auf besondere Länder anwendbar; bald
die wichtigsten reichsgerichtlichen Urtheile mit ih¬
ren Veranlassungen, Reichstagsgutachten, Reichs- und
Kreisschlüsse erscheinen &c.
Wer aus Erfahrung weiss, wie leicht sich die
kleinen juristischen Schriften vergreifen, wie schwer
sie öfters zu bekommen sind, wie nöthig also eine
zweckmässige Sammlung derselben für den prakti¬
schen Juristen wird, der sich deshalb in Correspon-
denz einzulassen, nur zu oft ausser Stand ist; wer
es gefühlt hat, dass vielleicht nur der öftere unauf-
hörliche Zuruf der Vernunft, — nur eine offent-
liche, aber bescheidene Bekanntmachung der Schlacht¬
opfer, welche eine von römischen, canonischen, jü-
dischen und ursprünglich teutschen Rechten zusam¬
mengestoppelte, und von Fanatism, Aberglauben, geist¬
lichen und weltlichen Despotism inspirirte, oft nur nach
privat Interesse geformte Gesetzgebung, in vielen teut-
schen Provinzen täglich liefert, und bey der Lage der
Sache liefern muss, nur eine öffentliche Bekanntma-
chung aller der guten Folgen, welche passende,
zweckmässige Gesetze hie und da erzeugt haben, und
erzeugen müssen, — nur ein richtiges Verzeichniss
aller der Hindernisse, welche in diesem oder jenem
Staat eine Gesetzreform unzulässig machen, endlich
eine so viel möglich vollkommene Darstellung der
Mittel, welche oft aus statistischen Verhältnissen ent-
Universitäts
—
Max-Planck-Institut für
Bibliothe
DFG
päische Rechtsgeschichte
liche und juristische Werke Pränumeranten und
Subscribenten zu sammlen.
Halle an der Saale, den 1. Januar. 1789.
Die sämtlichen Arbeiter an der
staatswissenschaftlichen und ju¬
ristischen Literatur-Zeitung.
sprungene Hindernisse aus dem Weg zu räumen im
Stande sind: — die Gährung wider zweckwidrige
Gesetze allgemeiner machen möchten: — wird schon
in der Hinsicht den Nutzen dieses Magazins, wel¬
ches diese Zwecke so viel möglich zu erreichen su¬
chen vvill, von selbst einsehen.
Endesunterschriebenen hat die Societät der Un-
ternehmer zum Redakteur derselben gewählt, an den
können alle Beiträge, um die man das teutsche ge¬
lehrte Publicum ersucht, eingesendet werden, er wird
sich auch mit allen, welche der Beiträge wegen mit
ihm in Briefwechsel treten wollen, wegen des Hono-
rariums vergleichen.
Wer einen ungedruckten Beitrag zur Verbesserung
irgend eines Theils der teutschen Gesetzgebung liefert.
so viel möglich anwendbar, auf eine besondere Provinz,
und werth dem teutschen Publikum vorgelegt zu wer¬
den, erhält sobald die Abhandlung in das Magazin
aufgenommen wird, den Bogen gedruckt, mit 3. 4
5 Rthl. in Golde bezahlt, und sein Name wird nach
Verlangen entweder verschwiegen oder bekannt ge¬
macht. Auch steigt das Honorarium, nachdem die
Wochenschrift grossen Absatz erhält.
Alle Woche werden von dieler Schrift drey Bo¬
gen in 4to ausgegeben, und der Jahrgang, nimt
mit dem May 1789 seinen Anfang.
Der wichtige Aufwand, welchen dieses Magazin
den Unternehmern nothwendig macht, rathet ihnen
den Weg der Pränumeration einzuschlagen. Diese
dauert bis Anfang April künftigen Jahres, und die
Abonenten, welche den Jahrgang für 5 Rthlr. in
Golde erhalten, da der Ladenpreis hernach 6 Rthlr.
beträgt, müssen auf ein halbes Jahr voraus bezahlen.
Die löbl. Beckmannische Buchhandlung in Gera
hat den Hauptdebit übernommen; man kann aber auch
in allen teutschen Buchhandlungen, Zeitungsexpedi¬
tionen und Postämtern, welche um Annahme der
Pränumeranten andurch ersucht werden, Bestellun¬
gen machen, und sich unmittelbar an die Expedi¬
tion der Wochenschrift wenden. Wer sich ausser
Buchhandlungen und Postämtern mit Abonenten¬
Sammeln abgiebt, erhält 12 pro Cent; doch müssen
in der Mitte Aprils die Abonentenverzeichnisse hieher
eingesendet werden. Saalfeld im Septemb. 1788.
Expedition des historisch juristischen Magazins.
THEODOR KRETSCHMANN,
F. S. Commissions-Secret.
Auf das angezeigte historisch-juristische Magazin nimt
die Expedition der allgemeinen staatswissenschaftlichen
und juristischen Literatur-Zeitung bis zum 1. April 1789
Pränumeration an.