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Dieses beweisen die ältesten Monumente der
Geschichte, wo der Zustand der Sklaven noch
weit erträglicher gewesen zu seyn scheint, als
es jetzt der Zustand der Leibeigenschaft ist.
Nur bey den Griechen wurde das Joch der
Sklaverey um deswillen drückender, weil sie alle
diejenigen, welche in ihre Gefangenschaft gerie
then, als Sklaven behandelten, und zwar auf ei¬
ne solche Art behandelten, dass die Menschheit
dafür zurücke schaudert. Man muss dieses vor-
züglich von ihren Kriegsgefangenen verstehen,
obschon das Loos der erkauften Sklaven nicht
viel besser war. Der Hr, Verf. behauptet da¬
her auch S. 12 ganz richtig, dass nicht blos
der Krieg als die Quelle der Sklaverey anzuse-
hen sey, sondern dass ein noch gewöhnlicherer
Grund der Dienstbarkeit in dem Raube und
Kaufe unerwachsener und schwächerer Personen
gesuchet werden müsse. Ob aber die ersten
Sklaven durch Krieg oder aber durch Raub und
Kauf entstanden seyn mogen, darüber läst sich
wohl auf keinen Fall etwas gewisses bestimmen.
So viel ist gewiss, das die Erwerbung der
Sklaven durch Fortpflanzung erst in spätern
Zeiten eingeführt und in den ersten Zeiten
pach Entstehung der Sklaverey sehr vernachlä¬
siget wurde. Wenn aber der Hr. Verf. den
Zustand der Sklaven in der Folge der Zeit in
einem bessern Lichte vorstellt, als er gewöhn¬
lich geschildert zu werden pflegt; so können
wir ihm unsern Beyfall im mindesten nicht ver¬
sagen. Dieser Stand war bey weiten nicht so
traurig, als er gewöhnlich vorgebildet zu wer¬
den pflegt. Ueberhaupt wird jeder sachkundi¬
ge Leser dem Hrn. Verf. dieses Lob nicht ver¬
sagen kann, dass er viel Forschungsgeist über
Universi
Bibil.
DFG
europäische Rechtsgeschicht
das sich gewählte Thema bewiesen und aus die¬
sem Grunde allerdings den Preiss verdient hat.
GESCHICHTE.
LEIPZIG, in der Weidmannischen Buchand-
lung: Kurzgefaste Anleitung zur Kenntnißt der
allgemeinen Welt- und Völker - Geschichte. —
Ein Auszug aus dem grössern Werke zum
Gebrauch der Vorlesungen von CHRISTI¬
AN DANIEL BECK. — Erster Theil. Von
Erschaffung der Welt bis auf das J. Chr.
843. 1789. gr. 8. IV. und 425 Seiten mit
einer synchronistischen Tabelle der vornehm¬
sten Weltbegebenheiten.
Die allgemeine Welt- und Völkergeschich¬
te muss der Jurist und vorzüglich der Staats¬
mann grôstentheils um deswillen studieren, um
daraus den Zusammenhang der Staatengeschich-
te übersehen zu lernen. Hierzu ist nun aller-
dings das vor uns liegende Lehrbuch in so
weit sehr bequem, als man es zum Leitfaden
seines eignen Studierens wählen will ; allein als
Lehrbuch ist es noch immer zu weitschweifig,
wenigstens, in so ferne die darüber zu halten-
den Vorlesungen binnen einem halben Jahre
vollendet werden sollen. Der Hr. Verf. hat
dasselbe nach zehn Perioden bearbeitet, wovon
der erschienene erste Theil die sieben ersten
Perioden darstellt. Je mehr man dieses Buch
lieset; jemehr freut man sich über die Aus¬
wahl der Literatur. Selbst denjenigen, welche
das grössere Werk besitzen, wird dieser Aus-
zug um deswillen unentbehrlich seyn, weil man¬
ches darinnen sehr zweckmässig berichtigt und
verbessert ist.