Full text: Allgemeine staatswissenschaftliche und juristische Literatur-Zeitung (Quartal 1 (1789))

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Dieses beweisen die ältesten Monumente der 
Geschichte, wo der Zustand der Sklaven noch 
weit erträglicher gewesen zu seyn scheint, als 
es jetzt der Zustand der Leibeigenschaft ist. 
Nur bey den Griechen wurde das Joch der 
Sklaverey um deswillen drückender, weil sie alle 
diejenigen, welche in ihre Gefangenschaft gerie 
then, als Sklaven behandelten, und zwar auf ei¬ 
ne solche Art behandelten, dass die Menschheit 
dafür zurücke schaudert. Man muss dieses vor- 
züglich von ihren Kriegsgefangenen verstehen, 
obschon das Loos der erkauften Sklaven nicht 
viel besser war. Der Hr, Verf. behauptet da¬ 
her auch S. 12 ganz richtig, dass nicht blos 
der Krieg als die Quelle der Sklaverey anzuse- 
hen sey, sondern dass ein noch gewöhnlicherer 
Grund der Dienstbarkeit in dem Raube und 
Kaufe unerwachsener und schwächerer Personen 
gesuchet werden müsse. Ob aber die ersten 
Sklaven durch Krieg oder aber durch Raub und 
Kauf entstanden seyn mogen, darüber läst sich 
wohl auf keinen Fall etwas gewisses bestimmen. 
So viel ist gewiss, das die Erwerbung der 
Sklaven durch Fortpflanzung erst in spätern 
Zeiten eingeführt und in den ersten Zeiten 
pach Entstehung der Sklaverey sehr vernachlä¬ 
siget wurde. Wenn aber der Hr. Verf. den 
Zustand der Sklaven in der Folge der Zeit in 
einem bessern Lichte vorstellt, als er gewöhn¬ 
lich geschildert zu werden pflegt; so können 
wir ihm unsern Beyfall im mindesten nicht ver¬ 
sagen. Dieser Stand war bey weiten nicht so 
traurig, als er gewöhnlich vorgebildet zu wer¬ 
den pflegt. Ueberhaupt wird jeder sachkundi¬ 
ge Leser dem Hrn. Verf. dieses Lob nicht ver¬ 
sagen kann, dass er viel Forschungsgeist über 
Universi 
Bibil. 
DFG 
europäische Rechtsgeschicht 
das sich gewählte Thema bewiesen und aus die¬ 
sem Grunde allerdings den Preiss verdient hat. 
GESCHICHTE. 
LEIPZIG, in der Weidmannischen Buchand- 
lung: Kurzgefaste Anleitung zur Kenntnißt der 
allgemeinen Welt- und Völker - Geschichte. — 
Ein Auszug aus dem grössern Werke zum 
Gebrauch der Vorlesungen von CHRISTI¬ 
AN DANIEL BECK. — Erster Theil. Von 
Erschaffung der Welt bis auf das J. Chr. 
843. 1789. gr. 8. IV. und 425 Seiten mit 
einer synchronistischen Tabelle der vornehm¬ 
sten Weltbegebenheiten. 
Die allgemeine Welt- und Völkergeschich¬ 
te muss der Jurist und vorzüglich der Staats¬ 
mann grôstentheils um deswillen studieren, um 
daraus den Zusammenhang der Staatengeschich- 
te übersehen zu lernen. Hierzu ist nun aller- 
dings das vor uns liegende Lehrbuch in so 
weit sehr bequem, als man es zum Leitfaden 
seines eignen Studierens wählen will ; allein als 
Lehrbuch ist es noch immer zu weitschweifig, 
wenigstens, in so ferne die darüber zu halten- 
den Vorlesungen binnen einem halben Jahre 
vollendet werden sollen. Der Hr. Verf. hat 
dasselbe nach zehn Perioden bearbeitet, wovon 
der erschienene erste Theil die sieben ersten 
Perioden darstellt. Je mehr man dieses Buch 
lieset; jemehr freut man sich über die Aus¬ 
wahl der Literatur. Selbst denjenigen, welche 
das grössere Werk besitzen, wird dieser Aus- 
zug um deswillen unentbehrlich seyn, weil man¬ 
ches darinnen sehr zweckmässig berichtigt und 
verbessert ist.
	        
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